Beschluss:
Der Gemeindeversammlung
wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2021 der
Gemeinde Dunsum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 985.551,17 EUR in der
Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 11.993,51 EUR.
Der Jahresüberschuss soll in Höhe von 9.017,68 EUR der
Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 2.975,83 EUR der Ergebnisrücklage
zugeführt werden.
Der Anteil
an liquiden Mitteln an der Einheitskasse zum 31.12.2021 beträgt
208.127,35 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 47.927,39 EUR werden
genehmigt.
Bürgermeister Hemsen erteilt Herrn Becker das Wort. Dieser berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dunsum hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Dunsum mit seinen
Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls
beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 47.927,39 EUR sollen in der nächsten Sitzung der
Gemeindeversammlung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu
buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und
außerplanmäßige Einnahmen von 62.511,06
EUR gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 162.100 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 174.806,02 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 12.706,02 EUR überschritten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 18 Ja-Stimmen