Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.1  Austausch von Parkscheinautomaten im Stadtgebiet

Der Finanzausschuss stimmt der Ersatzbeschaffung von 5 Parkscheinautomaten wie eingangs beschrieben zu und empfiehlt der Stadtvertretung einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.

 

1.2  Neufassung der Amtsverordnung über Parkgebühren im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr

Der Finanzausschuss stimmt dem Entwurf der Verwaltung zu und empfiehlt der Stadtvertretung unter Beachtung der Ziffern 3 bis 5, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen. Die Möglichkeit auf dem Parkplatz am Amtsgebäude eine Jahresgenehmigung zu erhalten, soll bestehen bleiben.

 

2. Schrankenanlage am Sauermannsparkplatz
Die Schrankenanlage wird zunächst nicht ersetzt. Diese wird vielmehr außer Betrieb gesetzt, aber noch nicht demontiert. Hier soll alternativ ein Parkscheinautomat probeweise für die Dauer eines Jahres aufgestellt werden, wobei der aktuell geltende Gebührentarif unverändert bleibt. Nach Ablauf eines Jahres berichtet die Verwaltung über die Entwicklung der Parkgebühren. Stellt sich heraus, dass die Gebühreneinnahmen spürbar rückläufig sind, so ist abschließend über die Demontage und Ersatzbeschaffung der Schrankenanlage zu befinden. Der Automat wird dann im Stadtgebiet anderweitig eingesetzt.

 

3. Parkuhr in der Mühlenstraße

Die Parkuhr in der Mühlenstraße ist ersatzlos zu entfernen.
Die Amtsverordnung über Parkgebühren ist entsprechend anzupassen

 

4. Überplanung der Johannesstraße

+ die östliche Straßenseite wird durchgängig mit einem Halteverbot versehen,

+ die Parkuhren werden demontiert und durch einen Parkscheinautomaten ersetzt,

+ die Amtsverordnung über Parkgebühren ist anzupassen. Der Gebührentarif für den Parkraum in der Johannesstraße entspricht dem auf dem Parkplatz in der Süderstraße:
a. die ersten 30 Minuten und die Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr sind gebührenfrei
b. täglich von 07.00 – 20.00 Uhr 2,00 € je angefangene Stunde
c. Höchstgebühr 3,00 € für eine maximal Parkzeit von 3 Stunden

 

5. Anschaffung der benötigten Parkscheinautomaten

Im städtischen Haushalt für das Jahr 2024 sind 75.000 € zwecks Austauschs der Automaten Hafenstraße, Parkdeck Amtsgebäude, Sandwall, Badestraße und Feldstraße) eingestellt. Insgesamt stehen auf dem Investitionskonto 135.000 € zur Verfügung.
Die Verwaltung möge die letzte Ersatzbeschaffung, welche im Finanzplan 2025 (weiterer Automat Sandwall) vorgesehen ist, gemeinsam mit den Neuanschaffungen Johannesstraße und Sauermannparkplatz sowie mit den eingangs dargestellten bereits eingeplanten Ersatzbeschaffungen in das laufende Haushaltsjahr vorziehen. Ein möglicher finanzieller Mehrbedarf wird zunächst als überplanmäßige Ausgabe nach § 82 GO genehmigt.

 

 

Nach dem Beschluss kommt noch die Frage auf, ob man nicht zukünftig die Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr von den Parkgebühren im Stadtgebiet befreien könnte. Hierzu gäbe es bereits seit einiger Zeit einen Beschluss. Herr Hess wird sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen, um die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung zu erarbeiten.

 

 


Herr Wriedt erteilt Herrn Frädrich das Wort. Dieser berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Verwaltung regt an, die Ursprungsvorlage Stadt/002625 in der Beratungsfolge geändert zu beschließen. Die Änderungsanregung begründet sich durch zielführende Anregungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr in seiner Sitzung vom 30.01.2023. Die Ergänzungsvorlage beinhaltet die Empfehlungen des Gremiums und soll diese hinsichtlich des Umsetzungsauftrags an die Verwaltung konkretisieren.

 

1.1  Austausch von Parkscheinautomaten im Stadtgebiet

Im Jahr 2023 wurden im Stadtgebiet insgesamt 4 Parkscheinautomaten ausgetauscht (Hafenstraße, Badestraße, Süderstraße sowie Strandstraße). Der Anschaffung vorausgegangen, waren Gespräche zwischen der Stadt Wyk auf Föhr, dem städtischen Hafenbetrieb, der Föhr Tourismus GmbH sowie der Amtsverwaltung im Jahr 2022. Da mindestens 2 der im Stadtgebiet eingesetzten Automaten entweder abgängig oder stark störanfällig waren, gingen die Überlegungen dahin, einen einheitlichen Auftritt im Bereich der Parkraumbewirtschaftung mit zeitgemäßen Gerätschaften, die durch softwareseitige Anpassungen nicht nur eine verbesserte Bedienbarkeit, sondern gezielt im touristischen Bereich einen Mehrwert genieren können, zu gestalten.

Die neuen Modelle verfügen unter anderem über eine unbare Bezahlfunktion sowie über die Möglichkeit, via Softwareumstellung, Kurkarten auszugeben. Für den Haushaltsentwurf 2024 wurde die Ersatzbeschaffung von weiteren 5 Automaten eingeplant (Hafenstraße, Parkdeck Amtsgebäude, Sandwall, Badestraße und Feldstraße), die über identische Funktionalitäten verfügen sollten. Die Anschaffungskosten sind unter dem Produkt Parkplätze und Parkeinrichtungen (12.541100.0450000) für den in Höhe von 75.000 € ausgewiesen. Für 2025 steht noch die Ersatzbeschaffung des letzten Automaten am Sandwall an. Ferner gilt es zu klären, ob die betagte und entsprechend störanfällige Schrankenanlage am Sauermannsparkplatz in Stand gesetzt bzw. neu angeschafft (angemeldete Mittel für 2024 ca. 60.000 € über das Bau- und Planungsamt) oder gleichfalls durch einen Parkscheinautomaten ersetzt werden soll. Der Sauermannsparkplatz hat im Jahr 2022 Gebühren in Höhe von 14.129,72 € erwirtschaftet und ist somit die umsatzstärkste Parkfläche.

 

 

1.2  Neufassung der Amtsverordnung über Parkgebühren im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr

 

Die aktuellen Gebührentarife fußen auf einem Beschluss der Stadtvertretung aus dem Jahr 2016. Die Ersatzbeschaffung im laufenden Jahr als auch der avisierte Austausch der verbleibenden Automaten bedingt eine grundsätzliche Überprüfung der Gebührenhöhe. Folgende Faktoren wurden bei der Ermittlung der Tarifvorschläge, und zwar pro Automat bzw. Standort, berücksichtigt:

Auf der Ertragsseite: der Durchschnittsertrag der vergangenen 3 Haushaltsjahre (2020-2022) pro Standort

Auf der Aufwandsseite (pro Gerät):
- reine Anschaffungskosten
- Fracht- und Portokosten

- Fundamenterstellung

- Abbau des Bestandsgerätes und Aufbau des Neugerätes

- Folierung

- Pauschale für Wartung und Service

Bei der Ermittlung des jährlichen Amortisierungsertrags wurde unter dem Gebot der kaufmännischen Vorsicht eine durchschnittliche Lebensdauer der Geräte ermittelt. Der Gesamtaufwand pro Gerät wurde dann durch die zu erwartende Lebensdauer dividiert. Ins Verhältnis gesetzt wurde auf der Ertragsseite der Durchschnittsertrag der Haushaltsjahre 2020-2022. Im Ergebnis bildet sich entweder ein positiver oder negativer Amortisierungsertrag bzw. eine Deckung oder Unterdeckung per anno ab. Losgelöst von diesen Ergebnissen wurden die Tarife grundsätzlich moderat angepasst. Die Änderungen sind farbliche hervorgehoben. Bezüglich des Sauermannsparkplatzes wurde die Anschaffung eines Parkscheinautomaten bei der Tarifbildung zugrunde gelegt. Dem Vorschlag der Verwaltung ist aus Übersichtlichkeitsgründen die bestehende Amtsverordnung beigefügt.

 

 

2. Schrankenanlage am Sauermannsparkplatz

 

Die betagte und störanfällige Schrankenanlage wird zunächst nicht ersetzt. Diese wird vielmehr außer Betrieb gesetzt, aber noch nicht demontiert. Hier soll alternativ ein Parkscheinautomat probeweise für die Dauer eines Jahres aufgestellt werden, wobei der aktuell geltende Gebührentarif unverändert bleibt. Nach Ablauf eines Jahres berichtet die Verwaltung über die Entwicklung der Parkgebühren. Stellt sich heraus, dass die Gebühreneinnahmen spürbar rückläufig sind, so ist abschließend über die Demontage und Ersatzbeschaffung der Schrankenanlage zu befinden. Der Automat wird dann im Stadtgebiet anderweitig eingesetzt.
Die Verwaltung wird in diesem Fall gebeten, einen geeigneten Aufstellungsort zu eruieren, die Amtsverordnung über Parkgebühren anzupassen, und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

3. Parkuhr in der Mühlenstraße

 

Die Parkuhr in der Mühlenstraße ist veraltet. Zudem kann diese mangels fachkundigen Personals nicht mehr gewartet bzw. können Tarife nicht mehr geändert werden.

 

 

4. Überplanung der Johannesstraße

 

Das einschränkte Lichtraumprofil in der Johannesstraße sowie die ebenfalls betagten Parkuhren macht eine grundsätzliche Überplanung der Parkraumbewirtschaftung notwendig.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig