Sitzung: 27.02.2024 Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes Föhr
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: LZV/000008
Beschlussempfehlung:
Die Verbandsversammlung beschließt den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Geschäftsführung des Landschaftszweckverbands Föhr durch das Amt Föhr-Amrum.
Sachdarstellung mit Begründung:
Dr. Andreas Raschzok erläutert anhand der Vorlage.
Der Landschaftszweckverband Föhr verfügt gemäß § 11 der Verbandssatzung über keine eigene Verwaltung. Die Verwaltungsgeschäfte und Aufgaben der Finanzbuchhaltung werden durch das Amt Föhr-Amrum wahrgenommen. Hierzu hat der Zweckverband mit dem Amt Föhr-Amrum einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) zu schließen. Dieser ist als Anlage beigefügt.
Gemäß § 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrags überträgt der Zweckverband dem Amt Föhr-Amrum alle Verwaltungsgeschäfte. Das Amt Föhr-Amrum führt diese nach den Vorschriften der Verbandssatzung und stellt alle hierfür erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen zur Verfügung.
Nach § 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrags erhält das Amt Föhr-Amrum als Entschädigung für die Verwaltungsführung vom Zweckverband eine Personal- und Sachkostenpauschale. Die Personalkostenpauschale bemisst sich nach den jährlichen Kosten für eine bzw. einen mit 5 Wochenstunden Teilzeitbeschäftigte bzw. Teilzeitbeschäftigten der Entgeltgruppe 6, Entgeltstufe 6. Die Sachkostenpauschale beträgt jährlich 1.500,00 €.
Vergleichbare Regelungen zur Kostenerstattung enthalten auch die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, die zwischen den anderen beiden Föhrer Zweckverbänden (Zweckverband Dr. Carl-Haeberlin-Friesenmuseum Föhr und Zweckverband Tourismusverband Föhr) und dem Amt Föhr-Amrum geschlossen wurden.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Geschäftsführung ist durch die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbands Föhr und den Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig JA