Sitzung: 22.02.2024 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Dun/000130
Beschluss:
Der
Gemeindeversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der
Gemeinde Dunsum
wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der
Jahresabschluss wird auf 985.551,17 EUR in der Bilanzsumme
festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss beläuft sich auf 11.993,51
EUR.
Der Jahresüberschuss soll in Höhe von 9.017,68 EUR der
Allgemeinen Rücklage und in
Höhe von 2.975,83
EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
Der Anteil an liquiden Mitteln an der Einheitskasse zum 31.12.2021 beträgt 208.127,35
EUR.
Der
Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses
gem. § 14 Abs. 5
des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum
beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 47.927,39 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dunsum hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Dunsum mit
seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:
Der
Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem
Rahmen.
Die
einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig
begründet und belegt.
Bei den
Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und
Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften
verfahren.
Das Vermögen
und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang
zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem
Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.
Die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 47.927,39
EUR sollen in der
nächsten
Sitzung der Gemeindeversammlung genehmigt werden.
Hinweis: Die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen
von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über-
und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen
von 62.511,06 EUR gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt
162.100 EUR. Dem gegenüber steht
das IST mit 174.806,02 EUR. In dem IST sind die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 12.706,02 EUR überschritten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig