Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeindeversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der

Gemeinde Dunsum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 985.551,17 EUR in der Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 11.993,51 EUR.

 

Der Jahresüberschuss soll in Höhe von 9.017,68 EUR der Allgemeinen Rücklage und in

Höhe von 2.975,83 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.

 

Der Anteil an liquiden Mitteln an der Einheitskasse zum 31.12.2021 beträgt 208.127,35 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses

gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum

beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 47.927,39 EUR werden genehmigt.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dunsum hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Dunsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:

 

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in

vertretbarem Rahmen.

 

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch

vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 47.927,39 EUR sollen in der

nächsten Sitzung der Gemeindeversammlung genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.

 

Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen

von 62.511,06 EUR gegenüber.

 

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt

162.100 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 174.806,02 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 12.706,02 EUR überschritten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig