Beschluss:
Die Gemeinde Witsum hat keine Bedenken oder Anregungen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oldsum.
Bürgermeister
Daniels berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Oldsum hat am 21.10.2020 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 und die 3. Änderung des
Flächennutzungsplans gefasst. Mit der Planaufstellung werden folgende
Planungsziele verfolgt:
a)
Die
planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Blockheizkraftwerks,
b)
Die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer
Solarthermieanlage und
c)
Die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes.
Die Vorhaben sollen auf einer ca. 3,7 ha
großen und im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehenden Fläche im
Anschluss an die Ortslage im Bereich der Straße Waasterstig umgesetzt werden.
Das Plangebiet liegt überwiegend außerhalb
der im Regionalplan festgelegten Baugebietsgrenzen, sodass das Planvorhaben den
Zielen der Raumordnung entgegensteht.
Gemäß § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) kann von den
Zielen der Raumordnung abgewichen werden, wenn eine Abweichung aus
raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden.
Gemäß § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz in
Verbindung mit § 6 Abs. 2 ROG kann die Landesplanungsbehörde im Einvernehmen
mit den jeweils fachlich berührten obersten Landesbehörden und nach Beteiligung
der jeweils fachlich berührten öffentlichen Stellen in einem besonderen
Verfahren (Zielabweichungsverfahren) entscheiden, dass von Zielen der
Raumordnung abgewichen werden kann.
Die Landesplanungsbehörde bittet die
Gemeinden der Insel Föhr daher um die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen
dieses Zielabweichungsverfahrens bis zum 23.12.2022.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen