Beschluss:

 

Die Gemeinde Witsum hat keine Bedenken oder Anregungen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Oldsum.

 


Bürgermeister Daniels berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oldsum hat am 21.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 und die 3. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Mit der Planaufstellung werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

a)    Die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Blockheizkraftwerks,

b)    Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Solarthermieanlage und

c)    Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für  die Entwicklung eines Gewerbegebietes.

 

Die Vorhaben sollen auf einer ca. 3,7 ha großen und im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehenden Fläche im Anschluss an die Ortslage im Bereich der Straße Waasterstig umgesetzt werden.

 

Das Plangebiet liegt überwiegend außerhalb der im Regionalplan festgelegten Baugebietsgrenzen, sodass das Planvorhaben den Zielen der Raumordnung entgegensteht.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) kann von den Zielen der Raumordnung abgewichen werden, wenn eine Abweichung aus raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 2 ROG kann die Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den jeweils fachlich berührten obersten Landesbehörden und nach Beteiligung der jeweils fachlich berührten öffentlichen Stellen in einem besonderen Verfahren (Zielabweichungsverfahren) entscheiden, dass von Zielen der Raumordnung abgewichen werden kann.

 

Die Landesplanungsbehörde bittet die Gemeinden der Insel Föhr daher um die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen dieses Zielabweichungsverfahrens bis zum 23.12.2022.

 

 


Abstimmungsergebnis:           17 Ja-Stimmen