Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die anwesenden Ausschussmitglieder dafür aus, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 nichtöffentlich zu beraten.

 


Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, schlägt der Vorsitzende vor, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 nichtöffentlich zu beraten.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig