Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Schulausschuss beschließt, dem Amtsausschuss zu empfehlen, die Gebührenpflicht für zwei weitere Jahre auszusetzen.

 

 

 


Der Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Haecks. Frau Haecks trägt inhaltlich anhand der Vorlage vor.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der Sitzung des Amtsausschusses vom 09.09.2021 wurde beschlossen, dass für die Offene Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule sowie an der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul die Gebührenpflicht zunächst für die Dauer von zwei Jahren (bis zum Ende des Schuljahres 2023/ 2024) entfällt.

Da das Schuljahr 2023/ 2024 am 31.07.2024 endet, ist es erforderlich, dass ein Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst wird, ob an der Gebührenfreiheit festgehalten werden soll oder ob die Gebührenpflicht wieder auflebt.

 

Aufgrund des gemäß Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 sukzessive eingeführten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich sind umfangreiche strukturelle Veränderungen im Bereich der außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangebote unumgänglich (u.a. Ferienbetreuung aufgrund der maximal 4-wöchigen Schließzeit).

 

Im Folgenden wird die Situation an den einzelnen Schulen kurz dargestellt:

 

Offene Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule      

 

An der Rüm-Hart-Schule wurde die Gebührenpflicht für die Offene Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 eingeführt. Davor wurden lediglich für die Betreute Grundschule Gebühren erhoben. Diese wurde zum Schuljahr 2018/19 mit der Offenen Ganztagsschule zusammengelegt, da an einer Schule lediglich eine Betreuungsart angeboten werden darf. 

 

 

Schuljahr 2020/21

Schuljahr 2021/22

Schuljahr 2022/23

Anzahl Schüler/innen

124

127

138

davon in der Betreuung

63

89

115

Ausgaben gesamt (ohne Mittagessen)

162.030 €

151.306 

190.244 

Einnahmen aus Gebühren (ohne Mittagessen)

-

-

-

Landeszuschuss

12.300 €

13.120 €

12.800 €

 

Offene Ganztagsschule an der Öömrang Skuul (ab Schuljahr 2024/25; Betreute Grundschule bis einschl. Schuljahr 2023/24) )

 

An der Öömrang Skuul wurde mit Einführung der Betreuten Grundschule zum Schuljahr 2016/17 die Gebührenpflicht eingeführt. Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 erfolgt die Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule. 

 

 

Schuljahr 2020/21

Schuljahr 2021/22

Schuljahr 2022/23

Anzahl Schüler/innen (nur Grundschule bis SJ 23/24)

67

72

83

davon in der Betreuung

33

35

40

Ausgaben gesamt (ohne Mittagessen)

86.328 €

74.669 €

75.188 €

Einnahmen aus Gebühren (ohne Mittagessen)

-

-

-

Landeszuschuss

4.950 €

5.415 €

5.332,50 €

An der Offenen Ganztagsschule an der Öömrang Skuul wird auch ein Angebot zur Betreuung innerhalb der Sommer- und Herbstferien vorgehalten. Im Schuljahr 2024/25 wird das Angebot die letzten beiden Wochen der Sommerferien sowie die erste Woche der Herbstferien umfassen. Die Ferienbetreuung wird auch tageweise angeboten. Auch hier ist eine Entscheidung hinsichtlich der Gebührenpflicht zu treffen. 

 

Offene Ganztagsschule an der Eilun Feer Skuul

 

An der Eilun Feer Skuul bestand bislang noch keine Gebührenpflicht. Sollte die Beschlussfassung dahingehend ausfallen, dass die Gebührenpflicht an der Rüm-Hart-Schule und der Öömrang Skuul wieder auflebt, sollte überlegt werden, ob im Rahmen der Gleichbehandlung auch an der Eilun Feer Skuul eine Gebührenpflicht für die Nutzung der Offenen Ganztagsschule eingeführt wird.

 

 

Schuljahr 2020/21

Schuljahr 2021/22

Schuljahr 2022/23

Anzahl Schüler/innen

482

471

479

davon in der Betreuung

80

91

88

Ausgaben gesamt (ohne Mittagessen)

90.475 €

122.093 €

114.647 €

Einnahmen aus Gebühren (ohne Mittagessen)

-

-

-

Landeszuschuss

8.020 €

7.560 €

7.520 €

    

Entsprechende Satzungen bzw. Nachtragssatzungen werden je nach Beschlussfassung für die nächsten Ausschusssitzungen gefertigt.

 

Es schließt sich ein kurzer Austausch der Ausschussmitglieder an, in dessen Verlauf sich das  Meinungsbild herauskristallisiert, dass die Gebührenpflicht für zwei weitere Jahre ausgesetzt werden sollte. Als Hauptgründe werden in diesem Zusammenhang die sowieso schon große finanzielle Belastung der Familien durch Lebenshaltungs- und Wohnkosten angeführt ebenso wie die Sicherstellung der grundsätzlichen Teilhabemöglichkeit aller Schülerinnen und Schüler (unabhängig von sozialem Status und Herkunft).     

 

Der anwesende Vertreter des Schulelternbeirates der Rüm-Hart-Schule betont, dass Konsens der Elternschaft ebenfalls die weitere Beibehaltung der Gebührenfreiheit sei; die Familien wüssten diesen Fakt zu schätzen. Man sei - auch vor dem Hintergrund der Arbeits- und Einkommenssituation vieler Familien - sehr dankbar für ein kostenfreies Betreuungsangebot.  

 

Der Vorsitzende stellt, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Variante 2 der Beschlussempfehlung hinsichtlich der weiteren Aussetzung der Gebührenpflicht zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig