Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.)   Angebote für die Beschaffung von Verschwenkungsinseln im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben einzuholen.

2.)   Angebote für das Einbauen im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben einzuholen.

3.)   Bei der Verkehrsbehörde des Kreises Nordfriesland um den Erlass einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung nachzusuchen.

4.)   Kosten für die angeordneten Verkehrszeichen und -einrichtungen zu ermitteln.

5.)   Angebote zur Aufbringung der notwendigen Straßenmarkierungen im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben einzuholen.

 

Der Gemeinde ist anschließend über den Herrn Bürgermeister eine Gesamtkostenaufstellung vorzulegen. Überschlägig muss mit Kosten von ca. 5000,00 € gerechnet werden. Die Gemeinde hat dann abschließend einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.

 

 


Bürgermeister Daniels berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Zum Zweck der Geschwindigkeitsreduzierung innerhalb der Ortsdurchfahrt Traumstraße/ K 122 wurde seitens der Gemeinde darum gebeten, hier Lösungsansätze zu eruieren.

 

Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV) des Landes Schl.-H. als Träger der Straßenbaulast hat im Rahmen der letzten Verkehrsschau grundsätzlich einer solchen Maßnahme zugestimmt. Diese Zustimmung ist beschränkt auf das Verbauen sogenannter Verschwenkungsinseln, die lediglich auf die Fahrbahn montiert werden.

 

Ferner gelten seitens des LBV nachfolgende Bedingungen:

 

-       die anfallenden Kosten sind vollständig durch die Gemeinde Witsum zu tragen

-       es sind mindestens zwei Straßenverengungen (je eine links sowie rechts) einzubauen

-       die notwendigen Verkehrszeichen und -einrichtungen (dazu zählt ebenfalls eine Fahrbahnmarkierung) sind durch die Verkehrsbehörde (Kreis Nordfriesland) anzuordnen und durch das Amt zu beschaffen

-       die Lage der Straßenverengungen muss innerhalb der Ortstafeln sein

-       die verbleibende Restfahrbahnbreite darf 3,50 m nicht unterschreiten

-       der Abstand der Straßenverengungen ist so zu wählen, dass auch ein Schwerlasttransport mit Überlänge diesen Streckenabschnitt noch passieren kann

 

Die Gemeinde möge über das weitere Vorgehen befinden.


Abstimmungsergebnis:           16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme