Der Punkt „Bericht über nicht öffentlich gefasste Beschlüsse“ wird als TOP 11 mit in die Tagesordnung aufgenommen. Die restlichen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

 

 


Im Rahmen der Ordnungsprüfung wurde bemängelt, dass in den Gemeinden nicht über die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse informiert wird. Gemäß §35 Abs. 3 GO sind diese spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekanntzugeben. Für die Bekanntgabe ist ein gesonderter Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil erforderlich und in die Ladung aufzunehmen. Somit wird der Antrag gestellt einen entsprechenden Tagesordnungspunkt mit in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig