Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltplan 2024.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Einwohnerzahlen:

 

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Norddorf auf Amrum sinkt von 584 auf 563 nach dem

Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.12.2022. Die Zahl der Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert haben.

 

Amtsumlage:

 

Die zur Finanzierung des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird durch 15

amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet.

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat hieran (gemessen an ihren Umlagegrundlagen,

d.h. ihrer Finanzkraft) einen Anteil von 6,41 % am Gesamtbedarf. Der Amtsumlagebetrag für

die Gemeinde beträgt für das Jahr 2024 mithin rd. 644.200 EUR bei einem Umlagesatz von

51,02 %.

 

Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 336.800 EUR (Vj. Jahresverlust: 193.800 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2022:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2023.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

 

2023

2024

2025

2026

2027

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.596 Mio. EUR

1.676 Mio. EUR

+6 %

+5 %

+4 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

223 Mio. EUR

233 Mio. EUR

+3 %

+2 %

+1%

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

158,9 Mio. EUR

165,2 Mio. EUR

+3 %

+2 %

+2 %

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+2 %

+7 %

+3 %

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 71.100 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Im Folgenden sind die wesentlichsten Produkte im Ergebnishaushalt erläutert:

Produkte die bis 2014 im Amtshaushalt dargestellt wurden und von den Amrumer Gemeinden gemessen an der Steuerkraft erstattet wurden. Diese Produkte werden seit dem Haushaltsjahr 2015 an den Zweckverband Sicherheit und Soziales auf Amrum erstattet. Die Erstattung an den Zweckverband erfolgt in Form einer Zweckverbandsumlage in Höhe von 289.243,65 EUR im Jahr 2024.

 

 

 

 

Anteil: 30,07 %

Produkt

Bezeichnung

Gem. Betrag in €

Betrag Norddorf in €

412100

Mobiler Pflegedienst / Pflegestation

41.000,00

12.328,58

365001

Kindergarten

287.092,00

86.327,76

365001

Wohngemeindeanteile

335.000,00

100.733,56

366010

Jugendzentrum Amrum

32.500,00

9.772,66

126002

Feuerwehr

198.300,00

59.628,25

272001

Büchereiwesen / Medienetat

9.800,00

2.946,83

111002

Verwaltungskosten

1.400,00

420,98

 

Umlagefinanzierte AfA

56.818,05

17.085,03

 

Zweckverbandsumlage

961.910,05

289.243,65

 

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 143.000 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

Sachkonto

2024

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

-50.000

Anpassung

41110000 Schlüsselzuweisungen

+48.500

Laut Finanzausgleich, keine Verrechnung mehr mit Kto. 53711000

41460000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke sonstige öffentliche Sonderrechnungen

+100.900

Förderung zum energ. Quartierskonzept, Sanierungsmanager

44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Land

-39.600

Ehemals Förderung energetisches Quartierskonzept, Umbuchung auf 41460000

44870000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen private Unternehmen

-15.000

Kostenerstattung Planungskosten B-Pläne von Privaten, B-Pläne werden seit 2024 vom Amt übernommen

 

 

 

53410000 Gewerbesteuerumlage

+13.900

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53711000 Finanzausgleichsumlage

+119.500

Laut Finanzausgleich, keine Verrechnung mehr mit Kto. 4111000

53721000 Kreisumlage

+25.200

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+26.400

Gemäß Finanzkraft

54310000 Geschäftsaufwendungen

+63.100

Kosten energetisches Quartierskonzept und Sanierungsmanager  

54316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Bauleitplanung

-30.000

Kosten B-Pläne, werden seit 2024 vom Amt übernommen

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden (GV)

-23.700

Kostenerstattung an AT für Mitarbeiter (Bauhof), Umbuchung auf 54560000

54560000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit sonstige öffentl. Sonderrechnung

+20.400

Kostenerstattung an AT für Mitarbeiter (Bauhof), ehemalig Kto. 54520000

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

Finanzplan:

 

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2024 die nachstehenden erheblichen Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 170.400 EUR ausgewiesen.

 

Im Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement wurden bereits im Haushaltsplan 2021 15.000 EUR für den Kauf eines Grundstücks eingeplant, bislang jedoch noch nicht umgesetzt. Der Kauf des Grundstückes wird weiterhin von der Gemeinde verfolgt. Die übertragenen Mittel aus den Vorjahren dürfen allerdings nicht in das Haushaltsjahr 2024 übernommen werden. Daher wird der Betrag 15.000 EUR neu angesetzt. Der Grundstückskauf konnte u.a. aufgrund der Oberflächenentwässerung, welche in den vergangenen Jahren viele Ressourcen gebunden hat, noch nicht umgesetzt werden.

 

Im Produkt 538530 Kanalnetz (RW) wurde seit 2020 die Oberflächenentwässerung der Gemeinde geplant und der begonnene Abschnitt in 2023 finalisiert. Im Haushaltsjahr 2024 werden daher keine Mittel für die Maßnahme angesetzt.

Die im Haushaltsjahr 2023 dafür eingeplante Kreditaufnahme von 452.000 EUR wird nach 2024 übertragen. Der Kredit wurde mit Schreiben von der Kommunalaufsicht vom 30.11.2023 genehmigt. Dabei wurde hingewiesen, eine Anpassung die Hebesätze zu prüfen.

 

Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze wurden für die Sanierung der Bushaltestellenbucht insgesamt 100.000 EUR im vergangenen Haushaltsjahr eingeplant. Da diese  Maßnahme bereits seit einem längeren Zeitraum geplant wurde, wurden dafür aus dem Vorjahr 65.000 EUR übertragen und im Haushaltsplan 2023 zusätzlich 35.000 EUR angesetzt. Im letzten Jahr wurden davon, durch eine interne Umbuchung, Mittel in Höhe von 40.000 EUR aufgrund der  dringenden Sanierung der Straße „Boragwai“ umgebucht.

Aufgrund dessen und der oben genannten Oberflächenentwässerung wurde die Sanierung der Bushaltestellenbucht noch nicht umgesetzt. Die in 2023 dafür eingeplanten Mittel von 100.000 EUR werden in 2024 neu in voller Höhe angesetzt und übertragene Mittel aus den Vorjahren werden in Abgang gebracht.

Die Maßnahme soll per Kredit finanziert werden.

 

Für die Sanierung des großen Parkplatzes in der Gemeinde werden 55.400 EUR eingeplant. Diese Maßnahme soll ebenfalls per Kredit finanziert werden.

 

Der Gesamtbetrag der geplanten Kreditaufnahme für das Wirtschaftsjahr 2024 beläuft sich auf 155.400 EUR.

 

 

Zusammenfassung:

 

Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung) einschließlich der Abschreibungen aus.

 

2024 beläuft sich das Jahresergebnis auf ein Minus von 336.800 EUR. Darin sind Abschreibungen in Höhe von 93.200 EUR enthalten.

 

Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 1.775.800 EUR und die Auszahlungen auf 2.056.500 EUR. Der Saldo aus den beiden Posten beläuft sich auf ein Minus von 280.700 EUR.

 

Der Saldo aus Investitionstätigkeiten weist ein Minus in Höhe von 164.400 EUR aus.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 20.02.2024 auf -40.199,01 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 44) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i. H. v. -323.400 EUR ausgewiesen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2024 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2024 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür