Sitzung: 12.03.2024 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Nord/000187
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltplan 2024.
Sachdarstellung mit Begründung:
Einwohnerzahlen:
Die Einwohnerzahl
der Gemeinde Norddorf auf Amrum sinkt von 584 auf 563 nach dem
Stand der
Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.12.2022. Die Zahl der Erwerbstätigen
und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert
haben.
Amtsumlage:
Die zur
Finanzierung des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird durch
15
amtsangehörige
Gemeinden erwirtschaftet.
Die Gemeinde Norddorf
auf Amrum hat hieran (gemessen an ihren Umlagegrundlagen,
d.h. ihrer
Finanzkraft) einen Anteil von 6,41 % am Gesamtbedarf. Der
Amtsumlagebetrag für
die Gemeinde
beträgt für das Jahr 2024 mithin rd. 644.200 EUR bei einem Umlagesatz
von
51,02 %.
Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 336.800 EUR (Vj. Jahresverlust: 193.800 EUR) ab.
Hinweis zum
Jahresergebnis 2022:
Das Jahresergebnis
ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
(Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass
des Innenministers vom September 2023 wurden uns nachfolgende Prognosen zum
Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die
Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von
Mai 2023.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr stellt sich wie folgt dar:
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.596 Mio.
EUR |
1.676 Mio.
EUR |
+6 % |
+5 % |
+4 % |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
223 Mio. EUR |
233 Mio. EUR |
+3 % |
+2 % |
+1% |
Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG |
158,9 Mio.
EUR |
165,2 Mio.
EUR |
+3 % |
+2 % |
+2 % |
Schlüsselzuweisungen |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
Gesamtzahl
liegt nicht vor |
+2 % |
+7 % |
+3 % |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei
rd. 71.100 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die
Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw.
erwirtschaftet.
Im Folgenden sind
die wesentlichsten Produkte im Ergebnishaushalt erläutert:
Produkte die bis
2014 im Amtshaushalt dargestellt wurden und von den Amrumer Gemeinden gemessen
an der Steuerkraft erstattet wurden. Diese Produkte werden seit dem Haushaltsjahr
2015 an den Zweckverband Sicherheit und Soziales auf Amrum erstattet. Die
Erstattung an den Zweckverband erfolgt in Form einer Zweckverbandsumlage in
Höhe von 289.243,65 EUR im Jahr 2024.
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|
|
Anteil: 30,07 % |
Produkt |
Bezeichnung |
Gem. Betrag in € |
Betrag Norddorf
in € |
412100 |
Mobiler Pflegedienst / Pflegestation |
41.000,00 |
12.328,58 |
365001 |
Kindergarten |
287.092,00 |
86.327,76 |
365001 |
Wohngemeindeanteile |
335.000,00 |
100.733,56 |
366010 |
Jugendzentrum Amrum |
32.500,00 |
9.772,66 |
126002 |
Feuerwehr |
198.300,00 |
59.628,25 |
272001 |
Büchereiwesen / Medienetat |
9.800,00 |
2.946,83 |
111002 |
Verwaltungskosten |
1.400,00 |
420,98 |
|
Umlagefinanzierte AfA |
56.818,05 |
17.085,03 |
|
Zweckverbandsumlage |
961.910,05 |
289.243,65 |
Der Haushaltsplan des Jahres 2024 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 143.000 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2024 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
-50.000 |
Anpassung |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+48.500 |
Laut Finanzausgleich,
keine Verrechnung mehr mit Kto. 53711000 |
41460000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke sonstige öffentliche Sonderrechnungen |
+100.900 |
Förderung zum energ.
Quartierskonzept, Sanierungsmanager |
44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Land |
-39.600 |
Ehemals Förderung
energetisches Quartierskonzept, Umbuchung auf 41460000 |
44870000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen private Unternehmen |
-15.000 |
Kostenerstattung
Planungskosten B-Pläne von Privaten, B-Pläne werden seit 2024 vom Amt
übernommen |
|
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53410000 Gewerbesteuerumlage |
+13.900 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
+119.500 |
Laut Finanzausgleich,
keine Verrechnung mehr mit Kto. 4111000 |
53721000 Kreisumlage |
+25.200 |
Ergibt sich aus dem
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+26.400 |
Gemäß Finanzkraft |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+63.100 |
Kosten energetisches Quartierskonzept und
Sanierungsmanager |
54316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Bauleitplanung |
-30.000 |
Kosten B-Pläne, werden seit
2024 vom Amt übernommen |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden (GV) |
-23.700 |
Kostenerstattung an AT für
Mitarbeiter (Bauhof), Umbuchung auf 54560000 |
54560000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit sonstige öffentl. Sonderrechnung |
+20.400 |
Kostenerstattung an AT für
Mitarbeiter (Bauhof), ehemalig Kto. 54520000 |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
Finanzplan:
Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan
2024 die nachstehenden erheblichen Investitionen /
Investitionsförderungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 170.400 EUR
ausgewiesen.
Im Produkt
111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement wurden bereits im Haushaltsplan
2021 15.000 EUR für den Kauf eines Grundstücks eingeplant, bislang jedoch noch
nicht umgesetzt. Der Kauf des Grundstückes wird weiterhin von der Gemeinde
verfolgt. Die übertragenen Mittel aus den Vorjahren dürfen allerdings nicht in
das Haushaltsjahr 2024 übernommen werden. Daher wird der Betrag 15.000 EUR neu
angesetzt. Der Grundstückskauf konnte u.a. aufgrund der
Oberflächenentwässerung, welche in den vergangenen Jahren viele Ressourcen
gebunden hat, noch nicht umgesetzt werden.
Im Produkt
538530 Kanalnetz (RW) wurde seit
2020 die Oberflächenentwässerung der Gemeinde geplant und der begonnene
Abschnitt in 2023 finalisiert. Im Haushaltsjahr 2024 werden daher keine
Mittel für die Maßnahme angesetzt.
Die im
Haushaltsjahr 2023 dafür eingeplante Kreditaufnahme von 452.000 EUR wird nach
2024 übertragen. Der Kredit wurde mit Schreiben von der Kommunalaufsicht vom
30.11.2023 genehmigt. Dabei wurde hingewiesen, eine Anpassung die Hebesätze zu
prüfen.
Im Produkt
541001 Straßen, Wege und Plätze wurden für die Sanierung der
Bushaltestellenbucht insgesamt 100.000 EUR im vergangenen Haushaltsjahr
eingeplant. Da diese Maßnahme bereits seit
einem längeren Zeitraum geplant wurde, wurden dafür aus dem Vorjahr
65.000 EUR übertragen und im Haushaltsplan 2023 zusätzlich 35.000 EUR
angesetzt. Im letzten Jahr wurden davon, durch eine interne Umbuchung, Mittel in
Höhe von 40.000 EUR aufgrund der
dringenden Sanierung der Straße „Boragwai“ umgebucht.
Aufgrund dessen
und der oben genannten Oberflächenentwässerung wurde die Sanierung der
Bushaltestellenbucht noch nicht umgesetzt. Die in 2023 dafür eingeplanten
Mittel von 100.000 EUR werden in 2024 neu in voller Höhe angesetzt und
übertragene Mittel aus den Vorjahren werden in Abgang gebracht.
Die Maßnahme soll
per Kredit finanziert werden.
Für die Sanierung
des großen Parkplatzes in der Gemeinde werden 55.400 EUR eingeplant. Diese
Maßnahme soll ebenfalls per Kredit finanziert werden.
Der Gesamtbetrag
der geplanten Kreditaufnahme für das Wirtschaftsjahr 2024 beläuft sich auf
155.400 EUR.
Zusammenfassung:
Der Ergebnishaushalt
weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung) einschließlich
der Abschreibungen aus.
2024 beläuft sich
das Jahresergebnis auf ein Minus von 336.800 EUR. Darin sind Abschreibungen
in Höhe von 93.200 EUR enthalten.
Im Finanzhaushalt
werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen
sich auf 1.775.800 EUR und die Auszahlungen auf 2.056.500 EUR.
Der Saldo aus den beiden Posten beläuft sich auf ein Minus von 280.700
EUR.
Der Saldo aus
Investitionstätigkeiten weist ein Minus in Höhe von 164.400 EUR aus.
Die Liquidität
der Gemeinde beläuft sich zum 20.02.2024 auf -40.199,01 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile
44) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i. H. v. -323.400
EUR ausgewiesen.
Ergänzende
Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist
für 2024 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick
auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu
ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative
Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die
Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die
sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein
ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den
Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von
Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für
Fehlbedarfsgemeinden für 2024 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%,
Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür