Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr nimmt die in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen zur Umgestaltung der Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch den Straßenbaulastträger Land SH für die L 214 zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Ausschussvorsitzende führt kurz in das Thema ein und übergibt an Uli Hess, der Anhand der Vorlage den Sachverhalt erläutert.

 

 

Zurzeit laufen die Planungen und behördlichen Abstimmungsgespräche mit dem Ziel, zu Beginn des zweiten Quartals `24 folgende Maßnahmen auszuschreiben und ab Mitte des Jahres `24 ausführen zu können.

 

1.  Die Fahrbahn-Deckensanierung der Landesstraße 214                              

      beginnend vom Hafen bis zum Ortseingang der Gemeinde Nieblum

 

2.  Die Umgestaltung von zwei Knotenpunkten im Stadtgebiet Wyk zu                            

     Kreisverkehrsplätzen

 

     hier a.  Knotenpunkt Ocke-Nerong-Straße / Boldixumer Straße /

                  Nieblumstieg

 

            b.  Knotenpunkt Heymannsweg / Koogskuhl / Am Hafen

 

 

Im letzten Jahr sind entsprechende Vereinbarungen mit dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SH, mit der Stadt Wyk auf Föhr und dem Amt-Föhr-Amrum geschlossen worden.

 

Gegen Kostenerstattung wird die Gesamtmaßnahme durch das Amt Föhr-Amrum durch Beauftragung eines Ingenieurbüros stellvertretend für das Land Schleswig-Holstein als Straßenbaulastträger durchgeführt.

 

Diese Vorgehensweise ist einvernehmlich gewählt worden, um die Maßnahmen aufgrund fehlender personeller Möglichkeiten des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr SH, noch im Jahr 2024 zur Ausführung zu bringen.

 

Die Überlegungen zur Umgestaltung der oben genannten Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen geht zurück in das Jahr 2020 durch Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr am 21.01.2020 und in der Stadtvertretung am 06.02.2020.

 

Insbesondere bezogen auf den Knotenpunkt Heymannsweg /

Koogskuhl / Am Hafen sollten zuerst nur die planerischen Voraussetzungen für eine Umgestaltung geschaffen werden.

 

Zum damaligen Zeitpunkt musste davon ausgegangen werden, dass die Stadt Wyk den Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz aus städtischen Mitteln zu finanzieren hat.

 

Durch die Gespräche und Verhandlungen zwischen dem Amt, der Stadt Wyk und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH im letzten Jahr, insbesondere zur Fahrbahn-Deckenerneuerung der L214 vom Hafen bis zum Ortseingang Nieblum, ist man übereingekommen, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer, die genannten Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen auszubauen.

Das Land SH trägt dabei die Bau- und Grunderwerbskosten.

 

Im Zusammenhang mit der Fahrbahn-Deckenerneuerung sind auch Überquerungshilfen im Bereich Marschweg / Höhe But Dörp und des Nieblumstieges / Höhe Kirchweg bzw. Friedhof angedacht.

 

Da in allen Anschlussbereichen der Kreisverkehrsplätze die Fußgängerüberwege gleich ausgestattet sein sollten, wird der bereits bestehende Kreisverkehrsplatz am Kohharder Weg angepasst.

 

Der parallel zur L 214 verlaufende Radweg (Ortsausgang Wyk bis Ortseingang Nieblum) wird ebenfalls saniert.

 

 

In Vorbereitung der Bauarbeiten seien im Sinne des Baulastträgers bereits nötige Baumfällungen und Grunderwerbe vollzogen worden, die von diesem rückerstattet werden.

 

Der bestehende Kreisverkehr am Gewerbegebiet werde an die zukünftigen angepasst; um Zuge dessen werde in Rücksprache mit der W.D.R. eine weitere Haltestelle am Gewerbegebiet in Betracht gezogen.

 

Die weitere Sanierung der L 214 auf Föhr-Land erfolge schrittweise zu späterem Zeitpunkt durch den Baulastträger.

 

Auf Wunsch eines Ausschussmitglieds werden die geplanten Kreisverkehre auch noch einmal in der kommenden Sitzung der Stadtvertretung vorgestellt. Bürgermeister Uli Hess weißt jedoch darauf hin, dass hier für die Stadt keine Beschlusssache und -notwendigkeit vorläge, da der Baulastträger das Land Schleswig-Holstein sei.

 

Ob die Kreisverkehre gegebenenfalls noch mit einer überfahrbaren Mittelinsel ausgestattet werden, sei offen und könne Gegenstand zukünftiger Gespräche und Planungen werden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig JA

 

Vermerk: ein Ausschussmitglied erklärt mit seiner allgemeinen Zustimmung zur Beschlussempfehlung die Ablehnung zur Teilmaßnahme Konzeption des Knotenpunkts Heymannsweg / Koogskuhl / Am Hafen als Kreisverkehr.