Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung führt das Handyparken mit dem Produkt „mobilet“ der stadtraum

Gesellschaft für Raumplanung, Städtebau & Verkehrstechnik mbH mit Sitz in Berlin ein.

 

Dadurch wird folgende Leistung beauftragt:

 

-       bei jedem Parkvorgang werden 10 Cent Servicekosten pro Ticket durch die Nutzenden erhoben

-       die Stadt Wyk auf Föhr erhält die vollen Einnahmen

-       das Einrichten der Parkzonen ist kostenfrei

-       das Modul Kurabgabe kann nachträglich eingeführt werden (neuer Vertrag)

-       klare und einfache Tarifstruktur für Nutzende

-       Servicegebühr kann auf Wunsch durch die Stadt Wyk auf Föhr übernommen werden

-       kostenloses Verlängern & vorzeitiges Beenden des Parkvorganges

-       DirectPayment mit allen gängigen Kreditkarten

-       PrePayment mit PayPal, Klarna, Google Pay, Apple Pay, Giropay

-       weniger Verbrauchsmaterial (Parkscheine)

-       weniger Ersatzteilbedarf

-       geringere Kosten der Geldverarbeitung

-       geringeres Einbruchrisiko

-       keine Kosten für die App

-       Zugang zum Kund*innen-Management-System (d.h. Übersicht über alle Transaktionen in Echtzeit, Detailierte Infos zu Daten, Standorten, Belegungen, Kennzeichen, Ticketpreis, Downloads von statistischen Auswertungen, Automatische Abrechnung per E-Mail)

-       Serviceleistungen wie: Beratung bei der Einrichtung der Handyparkzonen, Tarifgestaltung nach Ihren Vorgaben, Bereitstellung von Marketing- und Infomaterial, Kostenfreie Aufkleber für die Parkscheinautomaten, Beratung über zusätzliche Beschilderung, Monatliche Abrechnung der Parkeinnahmen, telefonischer Support täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr)

-       Vorteile für die Kontrollkräfte des Amtes Föhr-Amrum: mobilet kann an die Kontrollsoftware angeschlossen werden, es wird dazu eine eigene Schnittstelle kostenfrei zur Verfügung gestellt, die meisten OWI-Softwares sind bereits angeschlossen, kostenfreie Einweisung der Kontrollkräfte)

 

 


Herr Frädrich berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Entrichten von Parkgebühren via Handy erfreut sich zunehmender Beliebtheit und wird in zahlreichen Städten und Kommunen in Deutschland als digitale Serviceleistung angeboten.

 

Die Vorteile für die Kommune liegen auf der Hand, um nur einige Beispiele zu nennen:

 

-       bargeldloses Bezahlen senkt die Kosten der Geldverarbeitung

-       weniger Verbrauchsmaterial

-       weniger Ersatzteilbedarf

-       geringeres Einbruchsrisiko

-       ansprechendes Marketing- und Informationsmaterial

-       in der Regel kostenfreie Aufkleber für die Parkscheinautomaten

-       Beratung bezüglich zusätzlicher Beschilderung

-       Monatliche Abrechnung der Parkeinnahmen

-       Technischer Support

-       Einbindung der Software in das Kontrollsystem

 

 

Für die Nutzenden entstehen grundsätzlich folgende Vorteile, die je nach Anbieter natürlich variieren können:

 

-       Die Abrechnung erfolgt auf die Minute genau.

-       Der Weg zum Parkautomaten und wieder zurück kann je nach Standort entfallen

-       Kostenlose App

-       Bargeldloses Bezahlen via Mobiltelefon

-       Parkzeit kann von unterwegs im Rahmen der Höchstparkdauer verlängert werden

-       Übersicht über alle Transaktionen

-       Downloads von Rechnungen

-       usw.

 

Dem Amt Föhr-Amrum liegen zwei, vom Leistungsumfang her betrachtet, beinahe identische Angebote vor. Grundsätzlicher Unterschied besteht in der Höhe der Transaktionskosten, die durch die Nutzenden als Servicegebühr entrichtet werden müssen. Ein Anbieter bevorzugt das nutzerfinanzierte Modell, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer eine Gebühr je Transaktion von 15 % oder mindestens 0,29 € zahlen haben. Auch ein nicht nutzerfinanziertes Modell kann angeboten werden. Der zweite Anbieter erhebt eine Servicegebühr pro Transaktion in Höhe von 0,10 €.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig