Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung möge unter Verweis auf Ziffer 5 der Amtsverordnung über Parkgebühren in der Stadt Wyk auf Föhr in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung den aktiven Mitgliedern der FFW Wyk auf Föhr die unentgeltliche Nutzung der bewirtschafteten Parkplätze im Rahmen der jeweils zulässigen Höchstparkdauer ermöglichen.

 

Der Nachweis der Berechtigung erfolgt über einen durch die Ordnungsbehörde ausgestellten Parkausweis. Dieser wird auf Widerruf mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr ausgegeben. Zudem ist dieser nicht übertragbar und an ein Kfz-Kennzeichen gebunden.
Den Berechtigungsnachweis führt die Wehrführung der FFW Wyk auf Föhr.

 


Herr Hess berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wyk auf Föhr leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Wohle des Gemeinwesens. Diese Tätigkeit wird im Ehrenamt und in den Fällen, in denen ein Anspruch auf Entschädigung nach den Vorgaben der für die Feuerwehr einschlägigen Entschädigungsverordnungen nicht besteht, unentgeltlich geleistet.

 

Die Stadt Wyk auf Föhr möchte als Zeichen der Wertschätzung und Würdigung des ehrenamtlichen Engagements aller aktiven Kameradinnen und Kameraden diesen die unentgeltliche Nutzung städtischer Parkflächen, die der Bewirtschaftung unterliegen, ermöglichen.

 

Die der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorliegende Amtsverordnung über Parkgebühren in der Stadt Wyk auf Föhr sieht unter der neuen Ziffer 5 einen Ausnahmentatbestand vor.

 

 

Es wird angeregt, die Gebührenbefreiung auf die Einsatzkräfte der DLRG auszuweiten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig