Beschluss:

 

Der Stadtvertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadt Wyk auf Föhr wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 74.797.026,43 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 3.347.880,82 EUR.

 

Der Jahresüberschuss soll in Höhe von 2.517.203,62 EUR der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 830.677,20 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.

 

Der Anteil an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2021

11.274.704,13 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V .m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.588.873,09 EUR werden genehmigt.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat den Jahresabschluss 2021 der Stadt Wyk auf Föhr mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.588.873,09 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung genehmigt werden.

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.


Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen Einnahmen von 7.286.616,11 EUR gegenüber.

 

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 13.068.353,54 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 13.612.838,87 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 544.485,33 EUR überschritten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig