Es wird nach dem Bearbeitungsstand zu B-Plan 44 (neues Neubaugebiet) gefragt.

Das Verfahren musste aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zu Verfahren nach § 13 b BauGB umgestellt werden. Hier wird nun u. a. ein Umweltbericht benötigt.

 

Im Bereich des bestehenden Neubaugebiets (B-Plan 51) sollen durch die Wohnungsbaugenossenschaft 2 Gebäude errichtet werden.

 

Die GEWOBA hat eine Übersicht mit dem Wohnungsbestand und evtl. Sanierung- und Neubauvorhaben erstellt. Diesbezüglich wird nach dem Bearbeitungsstand gefragt.

 

Die Auswertung erfolgt durch Frau Neise und wird voraussichtlich in der April-Sitzung vorgestellt.