Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Ingenieurvertrages mit der Ingenieurgesellschaft Steinburg mit einer Gesamtvergütung für die angebotenen Planungsleistungen in Höhe von 35.229,64 € (inkl. Umsatzsteuer) zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, den Ingenieurvertrag abzuschließen.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Zurzeit laufen Planungen für die Umgestaltung von zwei Kreuzungsbereiche in zwei Kreisverkehre in der Stadt Wyk auf Föhr. Außerdem wird die Fahrbahn-Deckensanierung der Landesstraße 214 beginnend vom Hafen bis zum Ortseingang der Gemeinde Nieblum geplant. Hierzu sind entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SH und der Stadt Wyk auf Föhr sowie dem Amt Föhr-Amrum geschlossen worden.

 

Die Gemeinde Nieblum hat sich in diesem Zusammenhang schriftlich an den Landesbetrieb gewandt (schreiben vom 25.08.2023), um die Sanierung der Ortsdurchfahrt in einem weiteren Schritt in die Planungen mit aufzunehmen. Hierzu gab es am 12.09.2023 eine gemeinsame Besprechung mit dem Direktor des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr SH und Vertretern der Stadt Wyk auf Föhr, des Amtes Föhr-Amrum und der Gemeinde Nieblum in Kiel.

 

Es besteht für den Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr SH die Möglichkeit, auch für die Sanierung der Landesstraße 214 in der Ortsdurchfahrt von Nieblum vergleichbar zum erfolgreichen Vorgehen in der Gemeinde Wyk auf Föhr eine Vereinbarung mit der Gemeinde Nieblum und der Amtsverwaltung Föhr-Amrum zu schließen.

 

In der gemeinsamen Besprechung am 12.09.2023 in Kiel wurde vereinbart, dass zunächst eine klare Positionierung der Gemeinde Nieblum zur Frage der zukünftigen Fahrbahnoberfläche und der zukünftigen Querschnittsaufteilung erreicht werden sollte. Dabei sollten insbesondere die Aspekte des Lärmschutzes und der Abwicklung des Radverkehrs betrachtet werden. Auch sollten die in gemeindlicher Baulast befindlichen Entwässerungseinrichtungen vorab überprüft werden, damit der Gesamtprojektumfang belastbar definiert werden kann.

 

Einen Grundsatzbeschluss bzgl. der zukünftigen Fahrbahnoberfläche hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 17.10.2023 gefasst (Nieb/000272). Für die Beantwortung der übrigen, vom Landesbetrieb aufgeworfenen Punkte, ist es notwendig, dass zunächst eine grobe Planung für die Ortsdurchfahrt erfolgt. Für diese Planungsleistungen (mindestens Leistungsphasen 1 und 2 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) wurde die Ingenieurgesellschaft Steinburg am 01.02.2024 schriftlich um ein Angebot gebeten. Das Angebot vom 12.02.2024 wurde geprüft. Sachlich und rechnerisch richtig bestehen keine Bedenken gegen die Auftragserteilung in Höhe von 35.229,64 € brutto.


Abstimmungsergebnis:           9 Ja Stimmen