Beschluss:

 

Unter der Voraussetzung, dass im Rahmen der wiederholten Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, beschlossen in der Sitzung am 27.03.2023, keine Stellungnahmen oder abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken eingehen und das Baufeld begrenzt an dem  Eelenböög 6 in den Ausmaßen an das Baufeld auf dem Grundstück Eelenblöög 4 angeglichen wird,  fasst die Gemeindeversammlung folgenden Beschluss (Vorratsbeschluss). Sollten Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken eingehen, ist über diese erneut zu beraten und ein erneuter Satzungsbeschluss zu fassen.

 

1.    Über die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der in der beiliegenden Abwägungstabelle vom 26.02.2024 (Anlage 1 dieser Vorlage) enthaltenen Abwägungsvorschläge entschieden.

 

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindeversammlung den Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet des Ortskerns, umgrenzt durch die Traumstraße und die Straße Ban Taarep, sowie den Bereich nördlich der Traumstraße und östlich der Straße Eelenböög, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), einschließlich des geänderten Baufeldes (in Teil A), als Satzung, .

 

4.    Die Begründung wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindeversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

35

davon anwesend:

16

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

1

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung waren folgende Mitglieder der Gemeindeversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Frau Brigitte Rörden, Frau Juliane Domeyer, Frau Kirstel Ohlsen-Rörden, Herr Olaf Rörden und Herr Arne Rörden.


Vor Beratung des Tagesordnungspunktes wird das als Anlage beugefügte Schreiben vom 04.03.2024 des Herrn Lauenburg an den Bürgermeister und den Protokollführer ausgehändigt.

 

Bürgermeister Daniels erteilt Herrn Horn das Wort. Dieser berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der von der Gemeindeversammlung in der Sitzung am 27.03.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet des Ortskerns, umgrenzt durch die Traumstraße und die Straße Ban Taarep, sowie den Bereich nördlich der Traumstraße und östlich der Straße Eelenböög wurde in der Zeit vom 12.12.2023 bis zum 12.01.2024 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Gleichzeitig wurde die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Abwägungstabelle zusammengefasst. Die Stellungnahmen sind zu prüfen und zu beschließen. Entsprechende Beschlussvorschläge sind in der Abwägungstabelle enthalten.

 

Wird den Beschlussvorschlägen in der Abwägungstabelle gefolgt oder keine anderweitige Änderung des Planentwurfes beschlossen, ist der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Beschlussvorlage sieht einen Vorratsbeschluss vor, da die in der öffentlichen Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung und Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 12.12.2023 bis zum 12.02.2024 angegebenen umweltrelevanten Informationen nicht vollständig ausgelegen haben. Damit liegt ein beachtlicher Verfahrensfehler vor, der durch die Wiederholung der öffentlichen Auslegung behoben wird.

 

Im Rahmen der Beratung und verknüpfend mit dem o.a. Schreiben des Herrn Lauenburg wurde angemerkt, dass das Baufeld größer ausgefallen sei, als bei der Gemeindeversammlung vom 27.03.2023 beschlossen.

Im Zuge der weiteren Diskussion wird darauf bestanden, dass die Zeichnung berichtigt wird. Lt. Herrn Horn würde dies mit einer erneuten, jedoch verkürzten, Auslegung verbunden sein. Seitens eines Teils der Versammlung wird beantragt, die Abstimmung unter Berücksichtigung dieser Änderung stattfinden zu lassen. Dies wird von der Versammlung zugestimmt.

Des Weiteren wurde gleichzeitig darum gebeten, z.T. fehlerhafte Ortsbezeichnungen im Antrag zu korrigieren.