Stv Groten begrüßt Herrn Müßig von der Ingenieurgesellschaft Steinburg. Herr Müßig stellt die Kosten- und Nutzenanalyse der solaren Klärschlammtrocknung auf den Inseln Pellworm, Sylt und Föhr vor.

 

Durch steigende gesetzliche Anforderungen und Kosten werden die Kläranlagenbetreiber gezwungen vermehrt Überlegungen zur Neuordnung ihrer Schlammbehandlung und –verwertung anzustellen. Besonders betroffen sind hier die Ferienorte auf den Inseln. Der ausgeprägte Fremdenverkehrseinfluss führt zu einer hohen sommerlichen Belastung und einem drastischem Absinken der Anschlussgröße in den Wintermonaten. Der überschüssige Klärschlamm, der einen Restwassergehalt von 80 bis 90 % enthält, wird zur Zeit auf das Festland zur landwirtschaftlichen Verwertung gefahren. Aufgrund des Schifftransportes verursachen bereits die Transportkosten unabhängig vom Verwertungsverfahren einen erheblichen Anteil an den Verwertungskosten.

 

Bis jetzt wurde durch die landwirtschaftliche Verwertung unbestritten ein Eintrag von organischen Schadstoffen und Schwermetallen in die Böden verursacht. In absehbarer Zeit ist daher mit einer deutlichen Verschärfung der Anforderungen an die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zu rechnen. Ersatzweise werden bevorzugt Verfahren der thermischen Klärschlammverwertung (Verbrennung) an ihre Stelle treten.

 

Vorrangige Ziele des Klärschlammbehandlungsverfahren sind daher die Verringerung der Transport- und Verwertungskosten sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine zukunftssichere Klärschlammverwertung.

 

Mit dem Ziel, Entscheidungsgrundlagen für die betroffenen Kläranlagenbetreiber zu schaffen, wurde die Erstellung einer Kosten- und Nutzenanalyse zum Einsatz der solaren Klärschlammtrocknung beauftragt. Kern der Untersuchung ist der tabellarische Jahreskostenvergleich für die  Insel Pellworm, Sylt und Föhr. Aufgrund seiner regionalen Bedeutung wird die vorliegende Studie aus dem Programm „Regionen aktiv“ finanziell gefördert.

 

Falls zukünftig eine Verbrennung des Klärschlammes erforderlich wird, sollte für eine wirtschaftliche Verwertung folgendes Szenario geschaffen werden:

·        Vortrocknung des Klärschlammes am Entstehungsort unter Verwendung regenerativer und preiswerter Energie. Hieraus resultieren geringere Transportosten und erhebliche Energieeinsparungen bei der abschließenden Verbrennung.

·        Verbrennung mit ggf. durchzuführender Nachtrocknung am Verbrennungsort (250-400 °C). Neben der Monoverbrennung könnte auf diese Weise auch eine Co-Verbrennung bei produktionsbedingten Verbrennungsprozessen erfolgen.

 

Mit der Einführung der TA „Siedlungsabfall“ ist die Deponierung von Klärschlamm wegen der hohen Organikanteile ab 2005 nicht mehr zulässig.

 

Anhand des Jahreskostenvergleiches, der als Anlage zum Protokoll beigefügt ist, wird ersichtlich, dass für die Kläranlage Wyk eine Kostenersparnis von netto ca. 7 bis 8 ct/m³ Trinkwasser sofort eintritt, wenn eine solare Klärschlammtrocknung eingerichtet wird.

 

Insgesamt können etwa 50.000 €/a gespart werden. Durch Verwendung überschüssiger Wärme aus dem BHKW zur Biogasverstromung kann die Wirtschaftlichkeit der solaren Klärschlammtrocknung noch weiter gesteigert werden.

 

Für die Kläranlage Utersum würde die Trocknung zu einer Kostenersparnis von netto ca. 2 bis 3 ct/m³ Trinkwasser. Als Ersatz für die nicht vorhandene Schlammentwässerungsanlage wurden zusätzliche Koten von netto 310 €/t Trockensubstanz für die Inanspruchnahme einer mobilen Schlammentwässerung durch ein Lohnunternehmen angesetzt. Ansonsten wären noch deutlich höhere Ersparnisse möglich.

 

Insgesamt können ca. 2000 €/a gespart werden.

 

Durch die solare Klärschlammtrocknung wird eine deutliche und zukunftssichere Verbesserung der Entsorgungssicherheit für die Inselkommunen erzielt.

 

In der anschließenden Diskussion werden Verständnisfragen beantwortet und u.a. auch die Frage nach der Bauzeit einer solchen Anlage. Herr Müßig erklärt, dass nach Klärung der baurechtlichen Aspekte ca. 1 Jahr Bauzeit eingeplant werden muss. Es stellt sich jedoch noch die Frage nach dem Standort. Die in Frage kommenden Flächen westlich der Kläranlage befinden sich nicht im Besitz der Stadt, so dass noch Grundstücksverhandlungen geführt werden müssen. Es wird der Vorschlag gemacht, die ehemalige Bauschuttdeponie als Gelände für die Anlage vorzusehen. Die Verwaltung wird gebeten dies zu prüfen.

Des weiteren wird vorgeschlagen den Schlamm aus Utersum nicht durch eine mobile Schlammentwässerung zu entwässern, sondern den Schlamm auf der Wyker Kläranlage direkt entwässern zu lassen. Herr Schmidt, als Bürgermeister der Gemeinde Utersum, sagt zu, diese Fragestellungen in der nächsten Gemeindesitzung klären zu lassen.

 

Stv Groten dankt Herrn Müßig für seinen Vortrag und verabschiedet ihn.