Der Regionalplan ist zum Thema Windenergie ausgesetzt. Bleibt aber erhalten.

Land sieht die Inseln eher ohne Windmühlen.

Nutzung der Windenergie für die Wärmenetze könnten diese Ansicht ändern.

Wenn Windmühlen auf den Inseln gebaut werden, wird das Land ein gesamtinsulares Konzept fordern, bei dem alle Gemeinden beteiligt sind.

Dazu wird Herr Singer von Helgoland sich mit einbringen (Offshore).

Die Gemeinden hoffen und gehen davon aus, dass im neuen Regionalplan das gesamtinsulare Konzept umgesetzt wird.

 

 

Mit Schreiben des Staatssekretärs beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 23.01.2024 hat nun die Landesregierung durch Präzisierung der „Gemeindeöffnungsklausel“ der Windenergieplanung ein stärkeres Gewicht verliehen. Hier ist davon die Rede, dass durch das Einfügen eines neuen § 13b in das Landesplanungsgesetz die „Gemeindeöffnungsklausel“ mit der „Regionalplanung Windenergie“ in Einklang gebracht werden soll. Außerdem sieht der Gesetzentwurf besondere Regelungen vor, „um durch gemeindliche Windenergiegebiete die Direktversorgung von energieintensiven Gewerbe- und Industriestandorten und die Wärmeversorgung im Rahmen von kommunalen Wärmekonzepten zu erleichtern“. Dieser zweite Halbsatz könnte die insulare Wärmeversorgung nachhaltig verändern, indem beispielsweise durch lokale Windenergienutzung der Strom für die Wärmeerzeugung (mittels Großwärmepumpen) und den Betrieb der geplanten und bestehender Wärmenetze gewonnen wird. Damit wäre eine nachhaltige, langfristig kalkulierbare, günstige, klimafreundliche, weil CO²-freie Wärmeversorgung möglich – eine Perspektive, welche die Zielerreichung der Inselwerke enorm voranbringen würde.

 

 

Ausgehend vom einstimmigen Grundsatzbeschluss des Amtsausschusses vom 4.11.2021 sollen mögliche Flächen für eine energiewirtschaftliche Nutzung auf den Inseln ausschließlich durch die Inselwerke GmbH oder deren Tochtergesellschaften entwickelt werden.

 

Dementsprechend halten wir auch weiterhin daran fest, dass die energiewirtschaftliche Nutzung ausschließlich durch die Inselwerke und nur mittels eines unter den Gemeinden abgestimmten Planungsprozesses erfolgen soll. Privatwirtschaftlicher Druck in Richtung gewünschter Anträge auf Zielabweichungsverfahren (durch die Gemeinden) soll daher vorerst zurückgewiesen werden, bis klar ist, dass gesamtinsulare Interessen dadurch nicht gefährdet sind. Die Amtsverwaltung strebt an, durch ein aufeinander abgestimmtes Gesamtkonzept und parallel laufende Änderungsverfahren der Flächennutzungspläne möglichst bald Rechts- und Investitionssicherheit zu erreichen. Hierfür wurde in der vorvergangenen Woche ein Kommunalberater eingebunden, damit diese vielschichtige Herausforderung mit der erforderlichen Geschwindigkeit und auch der notwendigen Sorgfalt im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung und Konzeptionierung zu erledigen ist.