Sitzung: 13.02.2024 Gemeindevertretung
Der Regionalplan ist zum Thema Windenergie ausgesetzt. Bleibt aber erhalten.
Land sieht die Inseln eher ohne Windmühlen.
Nutzung der Windenergie für die Wärmenetze könnten diese Ansicht ändern.
Wenn Windmühlen auf den Inseln gebaut werden, wird das Land ein gesamtinsulares Konzept fordern, bei dem alle Gemeinden beteiligt sind.
Dazu wird Herr Singer von Helgoland sich mit einbringen (Offshore).
Die Gemeinden hoffen und gehen davon aus, dass im neuen Regionalplan das gesamtinsulare Konzept umgesetzt wird.
Mit Schreiben des Staatssekretärs beim Ministerium für
Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 23.01.2024 hat nun die
Landesregierung durch Präzisierung der „Gemeindeöffnungsklausel“ der
Windenergieplanung ein stärkeres Gewicht verliehen. Hier ist davon die Rede,
dass durch das Einfügen eines neuen § 13b in das Landesplanungsgesetz die
„Gemeindeöffnungsklausel“ mit der „Regionalplanung Windenergie“ in Einklang
gebracht werden soll. Außerdem sieht der Gesetzentwurf besondere Regelungen
vor, „um durch gemeindliche Windenergiegebiete die Direktversorgung von
energieintensiven Gewerbe- und Industriestandorten und die Wärmeversorgung im
Rahmen von kommunalen Wärmekonzepten zu erleichtern“. Dieser zweite Halbsatz
könnte die insulare Wärmeversorgung nachhaltig verändern, indem beispielsweise
durch lokale Windenergienutzung der Strom für die Wärmeerzeugung (mittels
Großwärmepumpen) und den Betrieb der geplanten und bestehender Wärmenetze
gewonnen wird. Damit wäre eine nachhaltige, langfristig kalkulierbare, günstige,
klimafreundliche, weil CO²-freie Wärmeversorgung möglich – eine Perspektive,
welche die Zielerreichung der Inselwerke enorm voranbringen würde.
Ausgehend vom einstimmigen Grundsatzbeschluss des
Amtsausschusses vom 4.11.2021 sollen mögliche Flächen für eine
energiewirtschaftliche Nutzung auf den Inseln ausschließlich durch die
Inselwerke GmbH oder deren Tochtergesellschaften entwickelt werden.
Dementsprechend halten wir auch weiterhin daran fest,
dass die energiewirtschaftliche Nutzung ausschließlich durch die Inselwerke und
nur mittels eines unter den Gemeinden abgestimmten Planungsprozesses erfolgen
soll. Privatwirtschaftlicher Druck in Richtung gewünschter Anträge auf
Zielabweichungsverfahren (durch die Gemeinden) soll daher vorerst zurückgewiesen
werden, bis klar ist, dass gesamtinsulare Interessen dadurch nicht gefährdet
sind. Die Amtsverwaltung strebt an, durch ein aufeinander abgestimmtes
Gesamtkonzept und parallel laufende Änderungsverfahren der Flächennutzungspläne
möglichst bald Rechts- und Investitionssicherheit zu erreichen. Hierfür wurde
in der vorvergangenen Woche ein Kommunalberater eingebunden, damit diese
vielschichtige Herausforderung mit der erforderlichen Geschwindigkeit und auch
der notwendigen Sorgfalt im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung und
Konzeptionierung zu erledigen ist.