Das Kreisbauamt wird vermutlich in diesem Jahr zwei B-Pläne (1 in Wyk und 1 auf Föhr Land) genauer betrachten. Es werden dann nicht nur die Wohnungen betrachtet sondern der gesamte B-Plan (z.B. ob das Haus nach Plan gebaut wurde).

 

Veränderungssperren haben keine aufschiebende Wirkung.

 

Die Fristen für unsere B-Pläne können eingehalten werden.

Für jeden Plan hat man 3 Jahre Zeit.

Die 3 Jahre sind aber grds. zu lang und daher wird über den Einsatz eines Städtebauplaners nachgedacht. Heute fand auch ein vorab Gespräch (über evtl anfallende Kosten sowie deren Zeitplan) statt.

Für eine erste Eischätzung könnten wir gerne unsere B-Pläne und die OGS ihm zukommen lassen.