Beschluss:
Die
Stadtvertretung nimmt die in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen zur
Umgestaltung der Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse durch den Straßenbaulastträger Land SH für die L 214 zur
Kenntnis.
Die Stadtvertretung stimmt der Umgestaltung der „Heymanns-Kreuzung“ zu einem Kreisverkehr mit 14 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zu.
Die Stadtvertretung stimmt der Umgestaltung der „Boldixumer Kreuzung“ zu einem Kreisverkehr einstimmig zu.
Herr Hess berichtet anhand der Vorlage und erläutert ausführlich die Planungen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Zurzeit laufen die Planungen und
behördlichen Abstimmungsgespräche mit dem Ziel, zu Beginn des zweiten Quartals
`24 folgende Maßnahmen auszuschreiben und ab Mitte des Jahres `24 ausführen zu
können.
1. Die Fahrbahn-Deckensanierung der Landesstraße
214
beginnend vom Hafen bis zum Ortseingang der Gemeinde Nieblum
2. Die Umgestaltung von zwei Knotenpunkten im
Stadtgebiet Wyk zu
Kreisverkehrsplätzen
hier a. Knotenpunkt Ocke-Nerong-Straße /
Boldixumer Straße /
Nieblumstieg
b. Knotenpunkt Heymannsweg / Koogskuhl / Am
Hafen
Im letzten Jahr sind entsprechende
Vereinbarungen mit dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den
Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SH, mit der Stadt Wyk auf Föhr und dem
Amt-Föhr-Amrum geschlossen worden.
Gegen Kostenerstattung wird die Gesamtmaßnahme
durch das Amt Föhr-Amrum durch Beauftragung eines Ingenieurbüros
stellvertretend für das Land Schleswig-Holstein als Straßenbaulastträger
durchgeführt.
Diese Vorgehensweise ist einvernehmlich
gewählt worden, um die Maßnahmen aufgrund fehlender personeller Möglichkeiten
des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr SH, noch im Jahr 2024 zur Ausführung
zu bringen.
Die Überlegungen zur Umgestaltung der oben
genannten Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen geht zurück in das Jahr 2020
durch Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr am 21.01.2020 und
in der Stadtvertretung am 06.02.2020.
Insbesondere bezogen auf den Knotenpunkt
Heymannsweg /
Koogskuhl / Am Hafen sollten zuerst nur die
planerischen Voraussetzungen für eine Umgestaltung geschaffen werden.
Zum damaligen Zeitpunkt musste davon
ausgegangen werden, dass die Stadt Wyk den Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz
aus städtischen Mitteln zu finanzieren hat.
Durch die Gespräche und Verhandlungen
zwischen dem Amt, der Stadt Wyk und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH
im letzten Jahr, insbesondere zur Fahrbahn-Deckenerneuerung der L214 vom Hafen
bis zum Ortseingang Nieblum, ist man übereingekommen, zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer, die genannten Knotenpunkte zu
Kreisverkehrsplätzen auszubauen.
Das Land SH trägt dabei die Bau- und
Grunderwerbskosten.
Im Zusammenhang mit der
Fahrbahn-Deckenerneuerung sind auch Überquerungshilfen im Bereich Marschweg /
Höhe But Dörp und des Nieblumstieges / Höhe Kirchweg bzw. Friedhof angedacht.
Da in allen Anschlussbereichen der
Kreisverkehrsplätze die Fußgängerüberwege gleich ausgestattet sein sollten,
wird der bereits bestehende Kreisverkehrsplatz am Kohharder Weg angepasst.
Der parallel zur L 214 verlaufende Radweg
(Ortsausgang Wyk bis Ortseingang Nieblum) wird ebenfalls saniert.
Anfang April soll die Ausschreibung erfolgen. Der Bauzeitenplan werde bei Auftragsvergabe erstellt. Es sei aber mit Bauarbeiten auch in der Saison zu rechnen, da einige Arbeiten höhere Temperaturen erfordern. Die Arbeiten sollen in 5 Bauabschnitten erfolgen.
Insgesamt werde eine Bauzeit von Mitte 2024 bis Mitte 2025 erwartet.
Heute gehe es um den grundsätzlichen Beschluss, ob man die beiden Kreisverkehre an der Heymanns-Kreuzung und an der Boldixumer Kreuzung wolle.
Es wird deutlich gemacht, dass Querungshilfen / Zebrastreifen für Fußgänger und Radfahrer zwingend notwendig seien, um diesen eine gefahrlose Nutzung zu gewährleisten.