Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung nimmt die in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen zur Umgestaltung der Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch den Straßenbaulastträger Land SH für die L 214 zur Kenntnis.

 

Die Stadtvertretung stimmt der Umgestaltung der „Heymanns-Kreuzung“ zu einem Kreisverkehr mit 14 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zu.

 

Die Stadtvertretung stimmt der Umgestaltung der „Boldixumer Kreuzung“ zu einem Kreisverkehr einstimmig zu.

 


Herr Hess berichtet anhand der Vorlage und erläutert ausführlich die Planungen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Zurzeit laufen die Planungen und behördlichen Abstimmungsgespräche mit dem Ziel, zu Beginn des zweiten Quartals `24 folgende Maßnahmen auszuschreiben und ab Mitte des Jahres `24 ausführen zu können.

 

1.  Die Fahrbahn-Deckensanierung der Landesstraße 214                              

      beginnend vom Hafen bis zum Ortseingang der Gemeinde Nieblum

 

2.  Die Umgestaltung von zwei Knotenpunkten im Stadtgebiet Wyk zu                            

     Kreisverkehrsplätzen

 

     hier a.  Knotenpunkt Ocke-Nerong-Straße / Boldixumer Straße /

                  Nieblumstieg

 

            b.  Knotenpunkt Heymannsweg / Koogskuhl / Am Hafen

 

 

Im letzten Jahr sind entsprechende Vereinbarungen mit dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SH, mit der Stadt Wyk auf Föhr und dem Amt-Föhr-Amrum geschlossen worden.

 

Gegen Kostenerstattung wird die Gesamtmaßnahme durch das Amt Föhr-Amrum durch Beauftragung eines Ingenieurbüros stellvertretend für das Land Schleswig-Holstein als Straßenbaulastträger durchgeführt.

 

Diese Vorgehensweise ist einvernehmlich gewählt worden, um die Maßnahmen aufgrund fehlender personeller Möglichkeiten des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr SH, noch im Jahr 2024 zur Ausführung zu bringen.

 

Die Überlegungen zur Umgestaltung der oben genannten Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen geht zurück in das Jahr 2020 durch Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr am 21.01.2020 und in der Stadtvertretung am 06.02.2020.

 

Insbesondere bezogen auf den Knotenpunkt Heymannsweg /

Koogskuhl / Am Hafen sollten zuerst nur die planerischen Voraussetzungen für eine Umgestaltung geschaffen werden.

 

Zum damaligen Zeitpunkt musste davon ausgegangen werden, dass die Stadt Wyk den Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz aus städtischen Mitteln zu finanzieren hat.

 

Durch die Gespräche und Verhandlungen zwischen dem Amt, der Stadt Wyk und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH im letzten Jahr, insbesondere zur Fahrbahn-Deckenerneuerung der L214 vom Hafen bis zum Ortseingang Nieblum, ist man übereingekommen, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer, die genannten Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen auszubauen.

Das Land SH trägt dabei die Bau- und Grunderwerbskosten.

 

Im Zusammenhang mit der Fahrbahn-Deckenerneuerung sind auch Überquerungshilfen im Bereich Marschweg / Höhe But Dörp und des Nieblumstieges / Höhe Kirchweg bzw. Friedhof angedacht.

 

Da in allen Anschlussbereichen der Kreisverkehrsplätze die Fußgängerüberwege gleich ausgestattet sein sollten, wird der bereits bestehende Kreisverkehrsplatz am Kohharder Weg angepasst.

 

Der parallel zur L 214 verlaufende Radweg (Ortsausgang Wyk bis Ortseingang Nieblum) wird ebenfalls saniert.

 

 

Anfang April soll die Ausschreibung erfolgen. Der Bauzeitenplan werde bei Auftragsvergabe erstellt. Es sei aber mit Bauarbeiten auch in der Saison zu rechnen, da einige Arbeiten höhere Temperaturen erfordern. Die Arbeiten sollen in 5 Bauabschnitten erfolgen.

 

Insgesamt werde eine Bauzeit von Mitte 2024 bis Mitte 2025 erwartet.

 

Heute gehe es um den grundsätzlichen Beschluss, ob man die beiden Kreisverkehre an der Heymanns-Kreuzung und an der Boldixumer Kreuzung wolle.

 

 

Es wird deutlich gemacht, dass Querungshilfen / Zebrastreifen für Fußgänger und Radfahrer zwingend notwendig seien, um diesen eine gefahrlose Nutzung zu gewährleisten.