Sitzung: 09.04.2024 Gemeindevertretung
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Nebel hat in seiner Sitzung am 09.04.2024
das vom Abstimmungsausschuss in öffentlicher Sitzung vom 22.02.2024 für den
Abstimmungsbezirk Nebel festgestellte Ergebnis der Bürgerentscheide „Haus des
Gastes“ vom 11.02.2024 vorgeprüft. Zu diesem Zweck nahm der
Wahlprüfungsausschuss Einsicht in folgende Unterlagen:
-
Niederschrift des Abstimmungsvorstandes des
Wahlkreises Nebel vom 11.02.2024
-
Niederschrift des Abstimmungsausschusses vom
22.02.2024
-
Abstimmungsverzeichnis
Einsprüche gegen die
Abstimmung sind nicht eingegangen.
Es wurde gem. § 39
Ziffer 1 bis 3 Gemeinde-Kreiswahlgesetz (GKWG) festgestellt, dass
- bei der
Vorbereitung der Abstimmung und bei der Abstimmung keine Unregelmäßigkeiten
vorgekommen sind, die das Abstimmungsergebnis im Wahlkreis beeinflusst
haben können
- die
Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses nicht fehlerhaft war.
Beschluss:
Der
Wahlprüfungsausschuss hat im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine
Fälle vorgelegen haben, die unter § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG fallen. Es ergeht
daher die Empfehlung an die Vertretung, die Abstimmung für gültig zu erklären.
Die Gemeindevertretung
folgt der Beschlussempfehlung und erklärt die Abstimmung der Bürgerentscheide
„Haus des Gastes“ im Abstimmungsbezirk Nebel gem. § 39 Ziffer 4 GKWG für
gültig.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-