Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Nebel hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 das vom Abstimmungsausschuss in öffentlicher Sitzung vom 22.02.2024 für den Abstimmungsbezirk Nebel festgestellte Ergebnis der Bürgerentscheide „Haus des Gastes“ vom 11.02.2024 vorgeprüft. Zu diesem Zweck nahm der Wahlprüfungsausschuss Einsicht in folgende Unterlagen:

-       Niederschrift des Abstimmungsvorstandes des Wahlkreises Nebel vom 11.02.2024

-       Niederschrift des Abstimmungsausschusses vom 22.02.2024

-       Abstimmungsverzeichnis

 

Einsprüche gegen die Abstimmung sind nicht eingegangen.

Es wurde gem. § 39 Ziffer 1 bis 3 Gemeinde-Kreiswahlgesetz (GKWG) festgestellt, dass

  1. bei der Vorbereitung der Abstimmung und bei der Abstimmung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Abstimmungsergebnis im Wahlkreis beeinflusst haben können
  2. die Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses nicht fehlerhaft war.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss hat im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine Fälle vorgelegen haben, die unter § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG fallen. Es ergeht daher die Empfehlung an die Vertretung, die Abstimmung für gültig zu erklären.

Die Gemeindevertretung folgt der Beschlussempfehlung und erklärt die Abstimmung der Bürgerentscheide „Haus des Gastes“ im Abstimmungsbezirk Nebel gem. § 39 Ziffer 4 GKWG für gültig.

 


Abstimmungsergebnis: -einstimmig-