Sachverhalt:

Die Versorgungsbetriebe wollen die nächsten Schritte zur Zusammenlegung der Kläranlagen Nebel/Wittdün voranbringen. In der letzten Sitzung des Verwaltungsrats der Versorgungsbetriebe am 21.12.2023 brachten die Vertreter der Gemeinde Nebel zur Sprache, die Zusammenlegung zunächst in der Gemeindevertretung beschließen zu wollen, bevor in der nächsten Sitzung der Versorgungsbetriebe der offizielle Beschluss gefasst wird. Da der Beschluss zu hohen Investitionen führt, haben sich nun auch die Gemeindevertretungen Wittdün und Norddorf entschlossen, einen entsprechenden Gemeindevertretungsbeschluss herbeizuführen.

 

Als Anhang liegt die Präsentation der Bürogemeinschaft Enwacon/Rheinplan über das Ergebnis der Studie zur Zusammenlegung vom 26.04.2023 bei. Es handelt sich hierbei um eine „Kurzform“ der Studie. Für den, der sich ausführlicher informieren möchte, hängt die finale und ausführliche Gesamtstudie vom finalem Stand von Dezember 2023 dieser Beschlussvorlage an.

 

Grundsätzlich ist die Verfahrenstechnik beider Anlagen sanierungsbedürftig und insbesondere die Rechen- und Sandrückhaltungsanlagen (Zyklone funktionieren schon von Anfang an nicht), die Rührwerke und Belüftungssysteme (Stichwort „Feinblasigkeit“) entsprechen in keinster Weise mehr dem aktuellen Standard und sind aus heutiger Sicht in höchstem Maße „Energieverschwender“.

Es wurde auch deutlich, dass beide Anlagen im Sommer (Saison) an ihre Maximal-Belastungsgrenze stoßen. Außerdem müssen wir zukünftig von schärferen Grenzwerten bei Phosphor und Ammonium ausgehen.

Des Weiteren geht aus der Studie klar hervor, dass eine Zusammenlegung der Anlagen (Aufgabe von KA Wittdün und Ertüchtigung/Erweiterung der KA Nebel) Vorteile bei Investition und Betrieb (Energie- und Personalkosten) aufweist. Insgesamt werden im Falle der Zusammenlegung der Anlagen pro Jahr rund 100.000.- € Betriebskosten eingespart (s. Folie Seite 18). Die zusätzlichen Investitionskosten einer neuen Schmutzwasser-Druckleitung (von Wittdün zur KA Nebel) sind natürlich ein erheblicher Faktor und schlagen mit Investitionskosten zwischen 2,48 und 3,57 Mio. € (je nach Variante) zu Buche (siehe Folie Seite 13). Die Wirtschaftlichkeitsvergleiche (nach Barwertmethode), die die kumulierten Summen von Abschreibungs- und Betriebskosten berücksichtigen, zeigen aber, dass sich selbst die teuerste Leitungstrasse der    Variante 3 (Vermeidung der Küstenlinie + Einbeziehung der Pumpstationen Süddorf + Westerheide) wirtschaftlich auf lange Sicht rechnet (siehe Folien der Seite 20 mit der Darstellung verschiedener Rahmenbedingungen wie Realzins, und div. prognostizierte Preissteigerungen).

Es ist hervorzuheben, dass bei einer Zusammenlegung der Anlagen, eine verbesserte Reinigungsleistung durch günstige Vergleichmäßigung des Zuflusses und bessere Prozessstabilität, erzielt wird.

Der in der Studie genannte Investitionsbedarf berücksichtigt allerdings noch nicht die Aufwendungen für Wind- oder Solaranlagen, die den berechneten Energie-Eigenerzeugungsanteil abdecken sollen.

Ich möchte noch kurz auf den Behördentermin (UNB + LKN) vom 25.04. eingehen (siehe auch Folie der Seite 21). Dort wurde sehr schnell deutlich, dass wir die Küstenlinie (inkl. 150 m Zone) für die Leitungstrasse in jedem Fall vermeiden sollten. Damit fallen leider die kostengünstigsten beiden Varianten V1 und V2 weg.

Variante 3 kann der Langversion der Studie entnommen werden. Ziel ist es, möglichst gemeindliche Flächen zu nutzen.

 

Der nächste Schritt ist die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4. Entsprechende Angebote liegen vor (siehe Anhang).

 

 

 

 

Beschluss:

Die GV Nebel beschließt die Aufgabe der Kläranlage Wittdün und Überleitung des Schmutzwassers zur Kläranlage Nebel zur dortigen Abwasserbehandlung (Druckleitung). Die Kläranlage Nebel wird baulich und technisch ertüchtigt/erweitert.

 

 

Bgm. Bendixen erklärt, dass keine nichtöffentlichen Beratungspunkte vorliegen und schließt die Sitzung.


Abstimmungsergebnis: -einstimmig-