Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009 beschriebenen Leitbilder und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des Landes und der Region sollen in den folgenden Punkten ergänzt bzw. einer kritischen Prüfung unterzogen werden.

 

Gleichzeitig wird davon ausgegangen, das diese Aussagen in ihrer weiteren Konkretisierung im Regionalplan Berücksichtigung finden:

 

  1. Die Notwendigkeit einer guten Anbindung der Inseln Föhr und Amrum an den schienengebundenen Verkehr soll betont werden. Dabei geht es nicht nur um die Strecke Hamburg-Niebüll, sondern auch um den Anschluss von Niebüll nach Dagebüll.

  2. Durch die tendenzielle Zunahme der Ostwindwetterlagen ist der tideunabhängige Fährverkehr in Frage gestellt. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Ausbaggerung und Freihaltung der Seewasserstraße insbesondere auch bis Amrum, durch die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, muss in den Plan aufgenommen werden.

  3. Ferner kommt auch dem Ausbau des Straßenverkehrsnetzes (B 5 und A 23) eine große Bedeutung für die Anbindung der Inseln an das Festland zu, insbesondere im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Tourismus.

  4. Die Existenz des Krankenhauses auf Föhr ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge für die Inseln Föhr und Amrum lebenswichtig. Dieser Krankenhaus­standort ist daher langfristig zu erhalten, auch unabhängig von den landesplanerischen Zielen für das Gesundheitswesen, die sich im wesentlichen an Bettenzahlen orientieren. Bei den Bedarfüberlegungen sind die durch den Tourismus bedingten Personenzahlen  zu berücksichtigen.

  5. Die Begrenzung der wohnbaulichen Entwicklung in den Landgemeinden auf 8 % der für Dauerwohnnutzung verwendeten Wohnungen sollte überdacht bzw. aufgehoben werden, um eine im Einzelfall sachgerechte Lösung für die jeweilige Gemeinde zu ermöglichen. Die Insel Amrum ist Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung. Die 3 Gemeinden wollen gemeinsam das von PROJECT M erarbeitete „Infrastrukturentwicklungskonzept Amrum“ umsetzen. Ziel ist eine qualitative Aufwertung der touristischen Infrastruktur sowie der Ortsbilder auf der Insel, um eine zukünftige wettbewerbsfähige Tourismusentwicklung zu gewährleisten. Größere tourismusbezogene Bau- und Umbaumaßnahmen sind geplant, sodass auch der Wohnraumbedarf wegen der zuziehenden Arbeitnehmer erheblich anwachsen wird. Die wohnungsbauliche Entwicklung auf Amrum darf deshalb nicht durch den vorgegebenen Entwicklungsrahmen von 8 % beschränkt werden, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen einer sich im Strukturwandel befindlichen Insel orientieren. Diese Forderung muss zwingend auch in der Regionalplanung sowie bei der Festlegung von Baugebietsgrenzen berücksichtigt werden.
  6. Aufgrund der Entwicklung der Bevölkerung und der touristischen Infrastruktur der Insel Föhr ist eine Versorgung durch Gewerbe- und Einzelhandel außerhalb der Unterzentren zu gewährleisten.
  7. Im Abschnitt Entwicklung der Daseinsvorsorge werden u. a. gleichwertige Lebensverhältnisse angestrebt. Das bedeutet u. a. in allen Gemeinden, mindestens aber in allen Zentralen Orten, soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Schuleinrichtungen, Plätzen in Kindertageseinrichtungen und an Tagespflegestellen zur Verfügung stehen. Der Erhalt der Oberstufe ist auf Grund der Insellage und der Bedeutsamkeit dieser Schuleinrichtung für die beiden Inseln Föhr und Amrum von unverhältnismäßig großer Bedeutung. Daher sollte diese unabhängig von Schülerzahlen auch weiterhin erhalten bleiben.
  8. Die Existenz der Servicestelle der Post auf Föhr ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge für die Inseln Föhr und Amrum wichtig. Doch auch für die künftige Entwicklung des Tourismus ist die durch die Servicestelle gewährleistete Versorgung ein wichtiger Eckpunkt. Diese Servicestelle ist daher langfristig zu erhalten. Bei den Bedarfsüberlegungen wären auch die durch den Tourismus bedingte zusätzliche Anzahl an Postkunden/innen zu berücksichtigen.
  9. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Stellungnahme an die Landesplanung weiter zu leiten.

Nach Kenntnisnahme des Landesentwicklungsplanes werden in der folgenden Diskussion von der Gemeinde Wrixum folgende Ergänzungen geäußert:

  • Aufgrund der Entwicklung der Bevölkerung und der touristischen Infrastruktur der Insel Föhr ist eine Versorgung durch Gewerbe- und Einzelhandel außerhalb der Unterzentren zu gewährleisten.
  • Im Abschnitt Entwicklung der Daseinsvorsorge werden u. a. gleichwertige Lebensverhältnisse angestrebt. Das bedeutet u. a. in allen Gemeinden, mindestens aber in allen Zentralen Orten, soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Schuleinrichtungen, Plätzen in Kindertageseinrichtungen und an Tagespflegestellen zur Verfügung stehen. Der Erhalt der Oberstufe ist auf Grund der Insellage und der Bedeutsamkeit dieser Schuleinrichtung für die beiden Inseln Föhr und Amrum von unverhältnismäßig großer Bedeutung. Daher sollte diese unabhängig von Schülerzahlen auch weiterhin erhalten bleiben.
  • Die Existenz der Servicestelle der Post auf Föhr ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge für die Inseln Föhr und Amrum wichtig. Doch auch für die künftige Entwicklung des Tourismus ist die durch die Servicestelle gewährleistete Versorgung ein wichtiger Eckpunkt. Diese Servicestelle ist daher langfristig zu erhalten. Bei den Bedarfsüberlegungen wären auch die durch den Tourismus bedingte zusätzliche Anzahl an Postkunden/innen zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig