Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Die anliegende 2.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum wird beschlossen.

 


 

Nach § 5 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum ist u.a. ein Finanzausschuss als ständiger Ausschuss der Gemeinde zu bilden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oevenum hat sich auf ihrer konstituierenden Sitzung für den Wegfall dieses Ausschusses  ausgesprochen und auch keine neuen Mitglieder benannt. Die Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig