Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

  1. Die Gemeinde Dunsum befürwortet die im Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009 dargestellten allgemeinen Leitbilder und Grundsätze der Landesregierung für die räumliche Entwicklung des Landes und der Region.

  2. Er geht zugleich davon aus, dass in der weiteren Konkretisierung dieser Aussagen u. a. in den Regionalplänen die folgenden Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:

    2 a) Tourismus
    In dem Schwerpunktraum „Tourismus und Erholung“, den die Gemeinden der Insel Föhr zusammen mit der Stadt Wyk auf Föhr bilden, werden zur Erweiterung des touristischen Angebotes und zur Struktur- und Qualitätsverbesserung (S.101) - siehe auch Punkte 2c bis 2f - zusätzlich zu den bestehenden Einrichtungen sowohl ein größeres (S.103) hochklassiges Hotel als auch ein Wohnmobil- und (S. 105) Campingplatz zugelassen, weil diese Angebote bislang fehlen.

    2 b) Energiegewinnung
    Auf der Insel Föhr, gelegen in der Region Uthlande, die durch den Meeresspiegel-anstieg infolge des Klimawandels besonders bedroht ist, wird die Nutzung erneuerbarer Energien sowohl durch Solaranlagen als auch durch ein Repowering der vorhandenen Windkraftanlagen (Altanlagen) im Sinn der Ziffer 7.5.2 Absatz 14 zugelassen. Hier ergibt sich die Möglichkeit, - eventuell im Rahmen einer Modell-Region Uthlande -, durch eine eigene Präventionsstrategie vor Ort ein Zeichen zu setzen, das weder im Konflikt mit dem Landschafts- und Naturschutz noch mit der touristischen Nutzung steht, sondern im Gegenteil eine positive Image-Werbung ausübt und die Menschen am Urlaubsort für die Notwendigkeit eines verstärkten Einsatzes regenerativer Energien sensibilisiert.

    2 c) Schienenverkehr
    Die Notwendigkeit einer guten Anbindung der Inseln Föhr und Amrum an den schienengebundenen Verkehr wird hervorgehoben. Dabei geht es nicht nur um die Strecke Hamburg-Niebüll, sondern auch um den Anschluss von Niebüll nach Dagebüll. Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch die zeitgemäße Ausgestaltung der Bahnhofssituationen (barrierefrei, behindertengerecht usw.).

    2 d) tideunabhängiger Fährverkehr nach Föhr und Amrum
    Durch die tendenzielle Zunahme der Ostwindwetterlagen ist der tideunabhängige Fährverkehr in Frage gestellt. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Ausbaggerung und Freihaltung der Fahrrinne insbesondere auch bis Amrum soll in den Plan aufgenommen werden.

    2 e) Neben dem schienengebundenen Verkehr und dem Schiffsverkehr ist auch der Ausbau des Straßenverkehrsnetzes für die Anbindung der Insel(n) von entscheidender Bedeutung. Von daher sollten die Verbesserungen der Westküstentrasse zur Anbindung der touristischen Zentren über den Ausbau der B 5 sowie die Fortsetzung der A 23 weiter vorangetrieben werden.

    2 f) Krankenhaus auf Föhr
    Die Existenz des Krankenhauses auf Föhr ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge für die Inseln Föhr und Amrum lebenswichtig. Doch auch für die künftige Entwicklung des Tourismus ist die durch das Krankenhaus gewährleistete Gesundheitsversorgung ein wichtiger Eckpunkt. Dieser Krankenhausstandort ist daher langfristig zu erhalten, auch unabhängig von den landesplanerischen Zielen für das Gesundheitswesen, die sich im wesentlichen an Bettenzahlen orientieren. Bei den Bedarfsüberlegungen wären auch die durch den Tourismus bedingten zusätzlichen Personenzahlen zu berücksichtigen.

    2 g) Die Begrenzung der wohnbaulichen Entwicklung in den Landgemeinden auf 8 % der für Dauerwohnnutzung verwendeten Wohnungen sollte überdacht bzw. aufgehoben werden, um eine im Einzelfall sachgerechte Lösung für die jeweilige Gemeinde zu ermöglichen. Die geplante bzw. zur Zeit bereits angewandte Regelung könnte die Steuerungsmöglichkeiten der wohnbaulichen Entwicklung durch die Gemeinden auf „Null“ verringern und dazu führen, dass entweder das Ortsbild durch Verdichtung wesentlich verändert wird oder die Dörfer sich zu reinen Schlafstätten für Zweitwohnungsinhaber und Feriengäste verwandeln.

  3. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, für die Gemeinde Dunsum eine den Ziffern 1 und 2 entsprechende Stellungnahme mit den Änderungen, die im Fachausschuss Föhr beraten wurden, an die Landesplanungsbehörde weiterzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Mit Runderlass des Innenministeriums vom 27.11.2007 ist das Verfahren zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) 2009 eingeleitet worden.

Er ersetzt den Landesraumordnungsplan 1998 und hat eine Laufzeit bis zum Jahre 2025.

 

Der Entwurf enthält Leitbilder, Ziele, Grundsätze und Erfordernisse für die künftige raumbezogene Entwicklung des Landes. Die Ziele und Grundsätze für das schleswig-holsteinische Küstenmeer werden auf Grund der Zuständigkeit des Landes ausschließlich im Landesentwicklungsplan festgelegt. Hinsichtlich des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein wird auf den „Generalplan Küstenschutz: Integriertes Küstenschutzmanagement in Schleswig-Holstein (GPK)“ in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. Die dort enthaltenen Entwicklungsziele sind zugleich Ziele der Raumordnung.

Die weiteren Darstellungen in der Hauptkarte sind in den Regionalplänen nachrichtlich zu übernehmen.

 

Da der Landesentwicklungsplan im wesentlichen Ziele, Leitbilder und Grundsätze formuliert, sind die darin gemachten Aussagen vergleichsweise allgemein gehalten. Eine weitergehende Umsetzung erfolgt auf der Ebene der Regionalpläne, in denen dann auch genauere Angaben zu finden sind etwa zur Baugebietsabgrenzung, zur Zulässigkeit bestimmter Vorhaben (z. B. Campingplatz) usw.

 

Anhand von Daten zur demographischen Entwicklung der Bevölkerung und vor dem Hintergrund dieses demographischen Wandels (u. a. veränderte Altersstruktur, mehr Menschen mit Migrationshintergrund,) werden die Handlungserfordernisse für die verschiedenen Fachbereiche verdeutlicht. Ferner enthält der Plan wesentliche klimaschutzpolitische Zielsetzungen der Landesregierung.

 

Bezogen auf die bauliche Entwicklung ist das Ziel, eine Zersiedlung der Landschaft zu verhindern. Neue Bauflächen sollen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute tragfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren. Dabei ist im ländlichen Raum die Größenordnung für eine Wohnbauflächenentwicklung auf 8 % des Bestandes an genutzten Dauerwohnungen begrenzt.

Die Innenentwicklung hat in diesem Zusammenhang Vorrang vor der Außenentwicklung. D. h. neue Wohnungen sollen zunächst im Innenbereich errichtet werden, bevor Außenbereichsflächen neu erschlossen werden. Für die Insel Föhr ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die oben genannte Begrenzung nicht für die wohnbauliche Entwicklung in den zentralen Orten wie der Stadt Wyk auf Föhr gilt, die letztlich auch Zentren der wohnbaulichen Entwicklung sind. Gleichwohl wird mit dieser Regelung nachhaltig in die Entwicklungsmöglichkeiten gerade der kleineren Landgemeinden eingegriffen.

 

Nach den Aussagen zur Windenergie ist eine weitere Entwicklung der Windenergie auf den Inseln nicht zugelassen.

 

Im Abschnitt Entwicklung der Daseinsvorsorge werden u. a. gleichwertige Lebensverhältnisse angestrebt. Das bedeutet u. a. in allen Gemeinden, mindestens aber in allen Zentralen Orten, soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Schuleinrichtungen, Plätzen in Kindertageseinrichtungen und an Tagespflegestellen zur Verfügung stehen. Einrichtungen für Jugendliche sollen mindestens in den Ober-, Mittel- und Unterzentren vorhanden sein.

 

Im Abschnitt Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung, zu denen auch die Insel Föhr zählt, wird deutlich gemacht, dass Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung Vorrang haben vor einer reinen Kapazitätserweiterung. Zusätzliche Kapazitäten sind jedoch denkbar, wenn sie eine Struktur und/oder Qualitätsverbesserung des Angebotes bewirken (z. B. Hotel). Die Entwicklung soll sich in erster Linie auf eine Qualitätsverbesserung und stärkere zielgruppen-orientierte Differenzierung der Angebotsformen konzentrieren.

 

Gewerbe/Einzelhandel

Die Entwicklung der Gewerbe- und Einzelhandelsflächen soll an Einzelhandelseinrichtungen zur Nahversorgung (Deckung des täglichen Bedarfs) am örtlichen Bedarf ausgerichtet werden.

 

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen wären daher nur zu Konsolidierungszwecken bestehender Betriebe zugelassen. Bei der Größenfestlegung ist eine wesentliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bestehender oder geplanter Versorgungsstrukturen, insbesondere an integrierten Versorgungsstandorten zu vermeiden. Art und Umfang solcher Einrichtungen müssen dem Grad der zentralörtlichen Bedeutung der Gemeinde entsprechen. Die Gesamtstruktur des Einzelhandels muss der Bevölkerungszahl und der sortimentsspezifischen Kaufkraft im Nah- bzw. Verflechtungsbereich angemessen sein.

 

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund wird nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:

 

  1. Die Notwendigkeit einer guten Anbindung der Inseln Föhr und Amrum an den schienengebundenen Verkehr soll betont werden. Dabei geht es nicht nur um die Strecke Hamburg-Niebüll, sondern auch um den Anschluss von Niebüll nach Dagebüll.

  2. Durch die tendenzielle Zunahme der Ostwindwetterlagen ist der tideunabhängige Fährverkehr in Frage gestellt. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Ausbaggerung und Freihaltung der Fahrrinne insbesondere auch bis Amrum soll in den Plan aufgenommen werden.

  3. Ferner kommt auch dem Ausbau des Straßenverkehrsnetzes (B 5 und A 23) eine große Bedeutung für die Anbindung der Inseln an das Festland zu im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Tourismus.

  4. Die Existenz des Krankenhaus auf Föhr ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge für die Inseln Föhr und Amrum lebenswichtig. Dieser Krankenhaus­standort ist daher langfristig zu erhalten, auch unabhängig von den landesplanerischen Zielen für das Gesundheitswesen, die sich im wesentlichen an Bettenzahlen orientieren.

  5. In den Aussagen zur Windenergie soll der Status Föhrs als „Ausschlussgebiet“ geändert werden, um den naturräumlichen Gegebenheiten der Insel Föhr als prädestiniertes Gebiet für die Windenergienutzung Rechnung zu tragen und insbesondere auch ein Repowering der bestehenden Anlagen zu ermöglichen.

  6. Die Begrenzung der wohnbaulichen Entwicklung in den Landgemeinden auf 8 % der für Dauerwohnnutzung verwendeten Wohnungen sollte überdacht bzw. aufgehoben werden, um eine im Einzelfall sachgerechte Lösung für die jeweilige Gemeinde zu ermöglichen.

 

 

 

Bürgermeister Christiansen berichtet, dass man sich in der letzten Sitzung des Fachausschusses Föhr für den Erhalt der Oberstufe am Gymnasium und der Post auf der Insel ausgesprochen hat. Er schlägt vor, diese Aspekte mit aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:          

 

einstimmig