Die Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und Gäste, stellt die termingerechte und ordnungsgemäße Zustellung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vor der Eröffnung der Sitzung verpflichtet sie Herrn Hartmann durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten, sowie zur Verschwiegenheit und führt ihn in sein Amt ein.