Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Pedersen berichtet von erheblichen Problemen bei der Nutzung des Kameradschaftsraumes der Feuerwehr, für Feierlichkeiten. Er möchte nach einem Gespräch mit der Feuerwehr diesen schriftlich mitteilen, dass der Kameradschaftsraum für bestimmte Feierlichkeiten nicht mehr genutzt werden darf. Die Nachbarn sind nicht mehr gewillt Feierlichkeiten in der bisherigen Lautstärke und Art und Weise zu dulden. Letztendlich handelt es sich um einen Kameradschaftsraum und nicht um die Zweigstelle einer Gaststätte, welche zu Feierlichkeiten angemietet werden kann.

Zukünftig sollte eine Einzelfallentscheidung durch die Feuerwehr, gegebenenfalls durch den Bürgermeister getroffen werden, ob eine Feier geduldet wird oder nicht. Auf alle Fälle dürfen Feiern von Jugendlichen nicht mehr stattfinden. Dieses Vorgehen wurde mit der Feuerwehr abgestimmt. Die Jugendlichen hatten ihre Chance den Raum zu nutzen, diese haben sie nicht wahrgenommen. Dies bedeutet nicht gleichzeitig eine Schuldzuweisung an die Organisatoren in Bezug auf die Lärmbelästigungen und den Alkoholausschank bei deren Feierlichkeiten, aber diese waren nicht in der Lage für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Seitens der Polizei wurde Bürgermeister Pedersen darauf hingewiesen, dass ein Ausschankverbot von Alkohol an Jugendliche besteht und er als Bürgermeister dafür verantwortlich ist, dass dieses im Feuerwehrkameradschaftsraum auch Beachtung findet.

 

Der Bürgermeister bittet die Gemeindevertreter um Stellungnahme, wenn sie seinen vorhergehenden Äußerungen, in Zukunft nur noch Einzelfallentscheidungen bezüglich der Nutzung des Kameradschaftsraumes für Feierlichkeiten zu fällen, anders sehen. Die Gemeindevertreter stärken dem Bürgermeister den Rücken und sind übereinstimmend der Meinung, dass die Jugendlichen den Kameradschaftsraum für Feierlichkeiten nicht mehr zur Verfügung gestellt bekommen. Ebenso ist darauf zu achten, dass andere Feierlichkeiten auch nicht über 22:00 Uhr hinaus gehen.