Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Gehrmann erläutert ausführlich die von Seiten des Fachausschuss Föhr abgegebene Stellungnahme bezüglich des Landesentwicklungsplanes.

 

Da der Landesentwicklungsplan im wesentlichen Ziele, Leitbilder und Grundsätze formuliert, sind die darin gemachten Aussagen vergleichsweise allgemein gehalten. Eine weitergehende Umsetzung erfolgt auf der Ebene der Regionalpläne, in denen dann auch genauere Angaben zu finden sind etwa zur Baugebietsabgrenzung, zur Zulässigkeit bestimmter Vorhaben (z. B. Campingplatz) usw.

 

Bezogen auf die bauliche Entwicklung ist das Ziel, eine Zersiedlung der Landschaft zu verhindern. Dabei ist im ländlichen Raum die Größenordnung für eine Wohnbauflächenentwicklung auf 8 % des Bestandes an genutzten Dauerwohnungen begrenzt.

Neue Wohnungen sollen zunächst im Innenbereich errichtet werden, bevor Außenbereichsflächen neu erschlossen werden. Für die Insel Föhr ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die oben genannte Begrenzung nicht für die wohnbauliche Entwicklung in den zentralen Orten wie der Stadt Wyk auf Föhr gilt, die letztlich auch Zentren der wohnbaulichen Entwicklung sind. Gleichwohl wird mit dieser Regelung nachhaltig in die Entwicklungsmöglichkeiten gerade der kleineren Landgemeinden eingegriffen.

 

Nach den Aussagen zur Windenergie ist eine weitere Entwicklung der Windenergie auf den Inseln und damit auch im Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nicht zugelassen.

 

Im Abschnitt Entwicklung der Daseinsvorsorge werden u. a. gleichwertige Lebensverhältnisse angestrebt. Das bedeutet u. a. in allen Gemeinden, mindestens aber in allen Zentralen Orten, soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Schuleinrichtungen, Plätzen in Kindertageseinrichtungen und an Tagespflegestellen zur Verfügung stehen. Einrichtungen für Jugendliche sollen mindestens in den Ober-, Mittel- und Unterzentren vorhanden sein.

 

Im Abschnitt Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung, zu denen auch die Insel Föhr zählt, wird deutlich gemacht, dass Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung Vorrang haben vor einer reinen Kapazitätserweiterung. Zusätzliche Kapazitäten sind jedoch denkbar, wenn sie eine Struktur und/oder Qualitätsverbesserung des Angebotes bewirken (z. B. Hotel). Die Entwicklung soll sich in erster Linie auf eine Qualitätsverbesserung und stärkere zielgruppenorientierte Differenzierung der Angebotsformen konzentrieren.

 

Gewerbe/Einzelhandel

Die Entwicklung der Gewerbe- und Einzelhandelsflächen soll an Einzelhandelseinrichtungen zur Nahversorgung (Deckung des täglichen Bedarfs) am örtlichen Bedarf ausgerichtet werden.

 

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen wären daher nur zu Konsolidierungszwecken bestehender Betriebe zugelassen. Die Gesamtstruktur des Einzelhandels muss der Bevölkerungszahl und der sortimentsspezifischen Kaufkraft im Nah- bzw. Verflechtungsbereich angemessen sein.

 

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund wurde nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:

 

  1. Die Notwendigkeit einer guten Anbindung der Inseln Föhr und Amrum an den schienengebundenen Verkehr soll betont werden. Dabei geht es nicht nur um die Strecke Hamburg-Niebüll, sondern auch um den Anschluss von Niebüll nach Dagebüll.

  2. Durch die tendenzielle Zunahme der Ostwindwetterlagen ist der tideunabhängige Fährverkehr in Frage gestellt. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Ausbaggerung und Freihaltung der Fahrrinne insbesondere auch bis Amrum soll in den Plan aufgenommen werden.

  3. Ferner kommt auch dem Ausbau des Straßenverkehrsnetzes (B 5 und A 23) eine große Bedeutung für die Anbindung der Inseln an das Festland zu im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Tourismus.

  4. Die Existenz des Krankenhaus auf Föhr ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge für die Inseln Föhr und Amrum lebenswichtig. Dieser Krankenhaus­standort ist daher langfristig zu erhalten, auch unabhängig von den landesplanerischen Zielen für das Gesundheitswesen, die sich im wesentlichen an Bettenzahlen orientieren.

  5. In den Aussagen zur Windenergie soll der Status Föhrs als „Ausschlussgebiet“ geändert werden, um den naturräumlichen Gegebenheiten der Insel Föhr als prädestiniertes Gebiet für die Windenergienutzung Rechnung zu tragen und insbesondere auch ein Repowering der bestehenden Anlagen zu ermöglichen.

  6. Die Begrenzung der wohnbaulichen Entwicklung in den Landgemeinden auf 8 % der für Dauerwohnnutzung verwendeten Wohnungen sollte überdacht bzw. aufgehoben werden, um eine im Einzelfall sachgerechte Lösung für die jeweilige Gemeinde zu ermöglichen.

  7. Desweiteren sind die Oberstufe auf der Insel Föhr und die Poststelle zu erhalten.