Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Schmidt bittet Herrn Meer vom Amt Föhr - Amrum um Abgabe eines Sachstandsberichtes.

 

Herr Meer erklärt, dass der letzte durchgeführte Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung vom 31.10.2005 bis zum 30.11.2005 gewesen ist. Im Sommer 2006 erfolgte die Stilllegung der Strandkorbhalle als Veranstaltungshalle aufgrund von Beschwerden der Nachbarn. Im November 2006 wurde daraufhin ein Schallgutachten durch „Schallschutz Nord GmbH" erstellt. Ein halbes Jahr später wurde über den Grundsatzbeschluss zum Standort der Veranstaltungshalle (Anbau am Haus des Gastes oder Umbau Strandkorbhalle) beraten, allerdings wurde keine Priorität festgelegt.

Im folgenden stellte sich heraus, dass die Baukosten für eine neue Halle so hoch sind, dass diese nicht finanzierbar wäre. Auch ein Umbau der Strandkorbhalle unter Berücksichtigung der Schallschutzauflagen würde sehr hohe Kosten verursachen.

Am 29.07.2008 fand eine Begehung der Strandkorbhalle mit dem Kreisbauamt (Brandschutz: Döbel, Bauaufsicht: Schneider) zur Klärung der prinzipiellen Umnutzbarkeit statt.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass zwar Auflagen aus Brandschutz und Versammlungsstättenverordnung auf die Gemeinde zukommen die zu beachten sind, aber eine Umsetzbarkeit gegeben ist. Denkbar wäre eine Nutzung ausschließlich für seltene Ereignisse, die außerhalb der Nachtzeit liegen, ansonsten würde ein erheblicher Umbauaufwand zur Erfüllung der Schallschutzmaßnahmen entstehen.

Die Kosten für den einfachen Umbau werden von Herrn Jan Lorenzen vorgestellt. Dieser erklärt, dass zur Erfüllung der Auflagen des Brandschutzes Kosten in Höhe von über 40.000 € entstehen würden. Die Architektenkosten betragen etwa 4.000 €.

 

Als nächstes sind für das Bauleitplanverfahren folgende Schritte erforderlich:

Der vorliegende Entwurf wird über das Kreisbauamt an Herrn Richter/Innenministerium und an das StUA mit der Bitte um Stellungnahme zum Thema Schallschutz zugeschickt. Bei grundsätzlicher Zustimmung sind im Anschluss die Begründungen und Umweltberichte von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan neu zu schreiben (entsprechen nicht mehr dem Stand der Dinge und sollten unter Berücksichtigung der heutigen Rechtsgrundlage ausführlicher abgehandelt werden).

Danach ist ein Abwägungsvorschlag zu den Anregungen aus erster Offenlage zu erarbeiten. Dieser Abwägungsvorschlag ist zu beschließen und ein Empfehlungs- und Auslegungsbeschluss für die zweite öffentliche Auslegung zu fassen.

 

Überlegungen, die Halle abzutragen und an einer andern Stelle neu aufzusetzen erübrigen sich, da das Problem der Lärmbelästigung bestehen bleibt. Gravierend für die Lärmbelästigung ist nicht nur die Veranstaltung selbst, sondern auch das Ankommen und das Abfahren der Autos. Insofern müssten dann auch Überlegungen in Bezug auf Schallschutzmaßnahmen für den Parkplatz angestrebt werden.

Die Gemeindevertreter bedanken sich bei Herrn Meer und Herrn Lorenzen für deren Ausführungen und hoffen, dass nunmehr die nächsten Verfahrensschritte ohne weitere Verzögerung eingeleitet werden.