Sitzung: 01.10.2008 Bau- und Planungsausschuss
Wintersitzungen
Der Ausschuss einigt sich einstimmig auf den Sitzungsbeginn um 18:00 Uhr. Die nächsten Termine sehen wie folgt aus:
04.11.2008 (Dienstag): Beginn 16:00 Uhr mit einem Ortstermin, Sitzungsbeginn ab 17:00 Uhr
04.12.2008 (Donnerstag): Sitzungsbeginn 17:00 Uhr, wegen anschließendem gemeinsamen Essen.
14.01.2009 (Mittwoch): Verschiebung wegen Winterferien, Sitzungsbeginn um 18:00 Uhr
Haushalt 2009
Der Bürgermeister teilt mit, dass diese in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses beantragen wird, Mittel für die Krähenvergrämung bereit zu stellen.
Radweg Nieblum-Wyk
Ein Ausschussmitglied macht auf die Mängel aufmerksam, wodurch schon zahlreiche Unfälle entstanden sind. Herr Jacobsen erläutert hierzu, dass bei der Abnahme auf die Mängel hingewiesen wurde, sie aber nicht beseitigt worden sind. Die Unfälle sind an den Träger der Maßnahme (Straßenbauamt Flensburg) weiter geleitet wurden. Die Stadt Wyk auf Föhr ist in dieser Sache nicht tätig geworden, weil sie nicht zuständig ist.
Hinweis der Verwaltung:
Die dem Bau- und Planungsamt aktuell gemeldeten Schadensfälle wurden der Straßenmeisterei Bredstedt bereits mit Schreiben vom 25.09.2008 nachrichtlich zur Kenntnis gereicht. Herr Carstensen, Straßenmeisterei vor Ort, teilt am 07.10.2008 mit, dass die Randbereiche entlang der Radweges auf gesamter Länge nunmehr angefüllt und damit die Kantenbildung beseitigt wurde.
Prioritätenliste
Der Ausschuss fragt nach
der in der letzten Sitzung geforderten Prioritätenliste. Diese ist seitens der
Verwaltung noch nicht erstellt worden. Herr Jacobsen berichtet hierzu, dass die
momentane Liste auf einem veralteten Stand ist und diese aktualisiert zur
nächsten Sitzung vorliegen wird.
Fräsarbeiten Marschweg
Ein Ausschussmitglied
merkt an, dass die Fräsarbeiten sich immer wiederholen werden. Vor einiger Zeit
ist vorgeschlagen worden, die Baumwurzeln an den Fahrbahnkanten zu kappen und
nicht den Weg „aufzuschneiden“. Dies ist laut Herrn Jacobsen so ausgeführt
worden. Doch ein Wiederholen der Arbeiten ist nicht zu verhindern. Es wird
angefragt, ob der Zeitabstand zwischen den einzelnen Fräsarbeiten verkürzt
werden kann. Dies wird verneint, weil die Baumschutzsatzung dem entgegen
spricht.