Innerhalb der Haushaltsplanung ist der Wehrführer berechtigt eigenverantwortlich über die zu bezahlenden Rechnungen zu entscheiden. Bei notwendigen, ungeplanten Kosten, die nicht über einen Höchstbetrag über 200 Euro hinausgehen, ist der Wehrführer auch berechtigt eigenmächtig über zu bezahlende Rechnungen zu entscheiden. Notwendige, ungeplante Kosten, die über diesen Höchstbetrag gehen, sind durch die Gemeindevertretung zu beschließen und zu genehmigen.


 

Gemeindevertreter Hansen erklärt in seiner Funktion als Gemeindewehrführer, dass es seiner Meinung nach am effektivsten sei mit 3 Kategorien die Rechnungen zu behandeln.

Innerhalb der Haushaltsplanung sollte der Wehrführer eigenverantwortlich über die zu bezahlenden Rechnungen entscheiden dürfen, bei notwendigen, ungeplanten Kosten, die nicht über einen Höchstbetrag über 200 Euro hinausgehen, sollte der Wehrführer auch eigenmächtig entscheiden dürfen. Notwendige, ungeplante Kosten, die über diesen Höchstbetrag gehen, sollten durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.


Abstimmungsergebnis:          

 

einstimmig