In der Diskussion zeigt sich Unklarheit darüber, ob auch die Verkehrssicherungspflicht übertragen werden kann oder nur die Aufgabe.

 

Frau Dr. Lindenberg wird die Frage abschließend klären.

 

Die Gemeindevertretung fasst einstimmig folgenden Beschluss: „Vorbehaltlich der rechtlichen Möglichkeit soll die AT Fähre die DLRG Station Norddorf mit Wirkung des neuen Vertrages   übernehmen, mit Sachkosten, Personalkosten, nur die Wohnungen bleiben bei der Gemeinde. Es muss aber sichergestellt sein, dass in Norddorf der 2. Turm ab 2009 mit ausreichend Personal ausgestattet wird.“