Der beantragten Schulhofumgestaltung an der Grundschule Föhr-Ost in Midlum wird grundsätzlich zugestimmt. Das Amt muss auch zukünftig dauerhaft von Kosten befreit bleiben. Die Umsetzung der Planung hat in Absprache mit dem Schulträger zu erfolgen.

 

Der Förderverein ist davon in Kenntnis zu setzen, dass unter Umständen Sanierungsmaßnahmen an den Kellerwänden des Anbaus notwendig werden und hierfür  der umgestaltete Bereich in einer Breite von etwa fünf Metern beansprucht werden müsste. Dem Verein soll vorgeschlagen werden, hier keine hochwertigen Gewächse bzw. Maßnahmen anzusiedeln.

 

 


Der Förderverein der Grundschule Midlum e.V. möchte in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, dem Lehrerkollegium der Grundschule Föhr-Ost und dem benachbarten Kindergarten „Arche Noah“ einen Teil des Schulgeländes umgestalten. Auf die in Kopie der Vorlage Nr. 52 beigefügten Antragsunterlagen wird verwiesen.

 

Es hat vorab ein Gespräch mit den Vertretern des Vereins, des Elternbeirates sowie der Schule stattgefunden, in dem seitens der Verwaltung auf die bestehende Beschlusslage zum Schulstandort Midlum, die notwendige Absprache mit dem Sportverein sowie auf Auswirkungen bei Eingriffen in den Schulwald hingewiesen wurde.

 

Aus den vorgenannten Gründen wurde angeregt, zunächst einen schriftlichen Antrag einzureichen, der Grundlage für einen Grundsatzbeschluss seitens der politischen Gremien des Amtes sein könnte.

 

Der Schulausschuss hat sich ausführlich mit dem Antrag befasst.

 

Der Ausschuss hat grundsätzlich keine Einwendungen, wenn das Amt auch zukünftig dauerhaft von Kosten befreit bleibt. Das bedeutet u. a. keine Kosten für die Unterhaltung des umgestalteten Schulhofes oder für Pflegemaßnahmen.

Darüber hinaus ist, da das Haftungsrisiko beim Schulträger verbleibt, die Maßnahme in Absprache mit diesem umzusetzen.

 

Der Förderverein ist davon in Kenntnis zu setzen, dass unter Umständen Sanierungsmaßnahmen an den Kellerwänden des Anbaus notwendig werden und hierfür der umgestaltete Bereich in einer Breite von etwa fünf Metern beansprucht werden müsste. Dem Verein soll vorgeschlagen werden, hier keine hochwertigen Gewächse bzw. Maßnahmen anzusiedeln.

 

Im Haupt- und Finanzausschuss sollte ein entsprechender Empfehlungsbeschluss für den Amtsausschuss beschlossen werden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig