Die Vorsitzende begrüßt die weiteren anwesenden Mitglieder und Gäste, stellt die termingerechte und ordnungsgemäße Zustellung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vor der Eröffnung der Sitzung verpflichtet sie Matthias Bohn durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten, sowie zur Verschwiegenheit und führt ihn in sein Amt als bürgerliches Mitglied des Ausschusses ein.