Herr Schmidt erklärt, dass bei der Verkaufsflächenbeschränkung eine definitorische Änderung notwendig ist. Die Verkaufsfläche sollte auf 50 % der Wohn- und Nutzfläche sowie auf das Erdgeschoss beschränkt werden.

Die Eigentümer des Grundstückes südlich von b&t haben die Bitte eingereicht, das bestehende Wohnhaus in seinem Bestand festzusetzen und zusätzlich ein Baufenster für ein weiteres Gebäude zuzulassen. Es wird der Vorschlag seitens Stv Lorenzen gemacht der Bitte zu entsprechen, jedoch zwei weitere Baufenster vorzusehen. Dabei sollte ermöglicht werden, die beiden neuen Gebäude konzeptionell zu verbinden.

 

Des weiteren ist ein Schreiben der Anwohner aus der St. Nikolaistraße eingegangen, die darum bitten, den Verkehrsfluss durch diese Straße sowie die Lärmbeeinträchtigung durch den Getränkemarkt zu verringern.

 

Nach eingehender Diskussion spricht man sich mehrheitlich für die Plan-Variante B aus, mit dem Änderung der Baufenster südlich von b&t gemäß dem Vorschlag von Stv Lorenzen.


Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen