Beschluss: Kenntnis genommen

Bei der Einführung einer einheitlichen Kurabgabe spricht sich die Gemeindevertretung Alkersum für die zuvor genannten Regelungen aus.


Bgm Juhl berichtet, dass das Thema „Einheitliche Kurabgabe auf Föhr“ bereits im Fachausschuss diskutiert wurde. Herr Feddersen von der Steuerabteilung des Amtes Föhr-Amrum habe auf die unterschiedlichen Kurabgabesatzungen der Gemeinden hingewiesen und die damit verbunden Schwierigkeiten erläutert.

In der folgenden Diskussion spricht sich die Gemeindevertretung für folgende Eckdaten für Alkersum aus:

·         Die Hauptsaison beginnt am 01. April und endet am 31. Oktober. Die Nebensaison beginnt am 01. November und endet am 31. März.

·         Menschen mit Behinderung erhalten eine Ermäßigung von 50%.

·         Minderbemittelte erhalten keine Ermäßigung.

·         Bei Verlust der Kurkarte ist eine Gebühr zu entrichten.

·         bei der Höhe der Abgabensätze spricht sich die Gemeindevertretung für folgende Beträge aus:

Hauptsaison:                       1,70 €
Nebensaison:                      0,70 €
Jahrespauschale:              60,00 €


Abstimmungsergebnis:           einstimmig