Der B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Wittdün wird zur Zeit neu aufgestellt. Der neue B-Plan wird im vereinfachten Verfahren (B-Pläne der Innenentwicklung) erstellt. In diesem Verfahren ist die Erarbeitung eines kostenintensiven Umweltberichtes nicht notwendig, so dass von diesem abgesehen wird. Da sich aber im Geltungsbereich des B-Planes Biotopflächen befinden, sind diese zu ermitteln und zu bewerten und in eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung aufzunehmen.

 

Die UAG hat den Landschaftsplan Insel Amrum und sonstige „landschaftspflegerische Begleitpläne“ zu B-Plänen erstellt und ist somit mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. Dies wurde bei der Kalkulation des Zeitaufwandes entsprechend berücksichtigt, so dass bei der Ermittlung des Zeithonorars von einem vertretbar geringen Zeitaufwand ausgegangen wurde.

 

Grundlage für die Leistung- und Honorarberechnung ist die HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure). Diese wurde im Angebot beachtet, so dass das Bauamt, Herr Neumann, empfiehlt, die für den B-Plan notwendige naturschutzrechtliche Stellungnahme an die UAG –Umweltplanung und –audit GmbH zum Angebotspreis von insgesamt 3.279,64 Euro zu vergeben.

 

Der Empfehlung wird einstimmig zugestimmt.