BGM Dell Missier übergibt das Wort an Raimund Neumann:

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

(Elke Dethlefsen und Martin Drews)

 

Planungserfordernis:

Die Gemeindevertretung hat bereits am 18. Dezember 1995 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 beschlossen. Da hinsichtlich der Nutzung einiger Grundstücke Einigungsbedarf bestand, wurde das Aufstellungsverfahren mehrfach unterbrochen und ruhte einige Jahre. Infolge des Zeitablaufes und auf Grund des Gesetzes zur Erleichterung von Planvorhaben für die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden und die Änderung des Baugesetzbuches zum 01.01.2007 soll das Aufstellungsverfahren erneut beschlossen werden. Es ist erforderlich, um eine zukünftige geordnete bauliche Entwicklung im Plangebiet sicherzustellen. Das neue Verfahren erfüllt hierbei die Voraussetzungen des § 13 a BauGB 2007 und soll deshalb im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

 

Beschlussempfehlung:

Für das Gebiet – Wallingstedt – östlich der L 215 (Waasterstigh), nördlich und östlich der Mühle bis zum Uasterstigh wird der Bebauungsplan Nr. 5 aufgestellt. Es werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

Sicherung des Bestandes sowie einer geordneten Entwicklung unter Anpassung an zwischenzeitlich erfolgter Veränderungen;

die Freiflächen sollen als Grünflächen gesichert werden, um die Siedlungsstruktur und den Umgebungsbereich der als Denkmal geschützten Mühle zu erhalten;

Sicherung der Fremdenverkehrs- und der Wohnfunktion für die einheimische Bevölkerung;

Maß der baulichen Nutzung, unter Vermeidung einer Verdichtung in den hinteren Grundstücksbereichen, sowie die Mindestgrundstücksgröße;

Anpassung der gestalterischen Festsetzungen an die Ortsgestaltungssatzung sowie die Lage und Stellung der baulichen Anlagen.

Der Bebauungsplan Nr. 5 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, das die Neufassung des Bebauungsplanes in beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

Die GV beschließt die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 5 einstimmig.

 

Nach TOP 10 kommen die Befangenen Personen Elke Dethlefsen und Martin Drews zurück in den Sitzungssaal.