Beschluss: abgelehnt

Beschluss:

 

1.    Aufstellungsbeschluss

 

Für das Gebiet des Dorfkerns, umgrenzt durch die Dorfstraße und die Traumstraße, sowie des Bereiches nördlich der Traumstraße und östlich des Ellenbogenwegs in einer Tiefe von ca. 60 m ab dem Ellenbogenweg und ca. 90 m ab der Traumstraße wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1 gefasst.

 

2.    Festlegung der Planungsziele

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Entschärfung des konfliktträchtigen Nebeneinanders von landwirtschaftlicher Nutzung und Wohnnutzung im Dorfkern.

2.2.  Festschreibung des Ist-Zustandes im Bereich des Dorfkerns, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten; geringfügige Erweiterungen und Umbauten des Bestandes sollen ermöglicht werden

2.3.  Schaffung von insgesamt vier neuen Bauplätzen, um den Bedarf – insbesondere der einheimischen Bevölkerung – an Wohnraum zu decken. Zwei der Bauplätze sollen auf dem Grundstück Flur 1, Flurstück Nr. 108, zwei weitere nördlich der Traumstraße und östlich des Ellenbogenwegs realisiert werden.

2.4.  Unterteilung des Plangebiets in zwei Teilbereiche, von denen der Bereich Dorfkern unmittelbar nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens und der Bereich nördlich der Traumstraße und östlich des Ellenbogenwegs erst mit zeitlichem Versatz hierzu in Kraft gesetzt werden soll.

 

3.    Beauftragung

 

Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Weitere Verfahrensschritte

 

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

Die befangenen Gemeindemitgliedern nehmen wieder an der Sitzung teil.

 

Das Gemeindemitglied Wolfgang Kluge stellt den Antrag, einen Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele nur für den alten Ortskern -mit der Maßgabe ein Grundstück für Einheimische und ein Grundstücke im freien Verkauf zu schaffen-, abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

 

Olaf Rörden, Brigitte Rörden, Carl Olufs, Nickels Olufs und Peter Heidkamp erklären sich zu diesem Punkt wieder für Befangen und verlassen den Raum.

 

Es wird wieder geheime Abstimmung beantragt.

 

Herr Meer vom Amt Föhr Amrum stellt daraufhin folgenden Aufstellungsbeschluss und folgende Planungsziele zur Abstimmung:

 

 

  1. Aufstellungsbeschluss

 

Für das Gebiet des Dorfkerns, umgrenzt durch die Dorfstraße und die Traumstraße wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1 gefasst.

 

1.    Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Entschärfung des konfliktträchtigen Nebeneinanders von landwirtschaftlicher Nutzung und Wohnnutzung im Dorfkern.

2.2.  Festschreibung des Ist-Zustandes im Bereich des Dorfkerns, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten; geringfügige Erweiterungen und Umbauten des Bestandes sollen ermöglicht werden

2.3.  Schaffung von insgesamt zwei neuen Bauplätzen auf dem Grundstück Flur 1, Flurstück Nr. 108.

 

3.    Beauftragung

 

Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Weitere Verfahrensschritte

 

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Die Auszählung erfolgt durch Frau Gehrmann und Herrn Meer vom Amt Föhr-Amrum.

 

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.

 

Damit ist der geänderte Beschluss über den Aufstellungsbeschluss und die Festlegung der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr.: 1 der Gemeinde Witsum ebenfalls abgelehnt.

 

Die befangenen Gemeindemitgliedern nehmen wieder an der Sitzung teil.

 

Nachdem Familie Olufs das Ergebnis bekannt gegeben wird erklären diese, dass sie darüber nachdenken, eine Schadensersatzklage zu erheben.


 

Die Gemeinde Witsum beabsichtigt, anlässlich der geplanten Aussiedlung des landwirtschaftlichen Hofes Dorfstraße 8 die städtebauliche Entwicklung des Dorfkerns und der östlich angrenzenden Flächen zu steuern, das konfliktträchtige Nebeneinander von landwirtschaftlichen Betrieben und Wohnen zu entschärfen sowie einheimischen Bauwilligen den Erwerb von kostengünstem Bauland zu ermöglichen. Darüber hinaus soll der Ist-Zustand im Dorfkern festgeschrieben werden; geringfügige Erweiterungen sowie ein Umbau des Bestandes sollen ermöglicht werden.

 

In Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein sowie mit dem Kreis Nordfriesland wäre laut Erlass vom 5.6.08 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zustimmungsfähig, wenn

a)    durch den Verkauf des Grundstücks Flur 1, Flurstück 108 im Dorfkern die Aussiedlung des landwirtschaftlichen Hofes Dorfstraße 8 finanziert und sichergestellt wird, dass einer von insgesamt zwei Bauplätzen an Einheimische vergeben wird.

b)    in Bezug auf das Grundstück Flur 2, Flurstück 59 östlich des Dorfkerns eine Überplanung erst mit zeitlichem Versatz stattfindet. Der Grundsatz, dass die entstehenden Wohneinheiten als Dauerwohnraum für die einheimische Bevölkerung zu sichern ist, ist hier ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Einzelne Gemeindemitglieder regen an unter Ziffer 2.4 das Wort „deutlichem“ zu streichen. Dieser Anregung können alle Gemeindemitglieder folgen.

 

Olaf Rörden, Brigitte Rörden, Carl Olufs, Nickels Olufs und Peter Heidkamp erklären sich zu diesem Tagesordnungspunkt für Befangen und verlassen den Raum.

 

Ein Gemeindemitglied erkundigt sich, ob es nicht sinnvoll wäre, bereits zu diesem Zeitpunkt festzulegen, dass zwei Baugrundstücke ausschließlich an Einheimische und zwei Grundstücke ohne diese Beschränkung zu vergeben sein sollen. Es wird seitens der Verwaltung erklärt, dass es nicht sinnvoll sei bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Planungsziele derart festzulegen.

 

Nachdem die Argumente noch ausführlich diskutiert worden sind wird geheime Abstimmung beantragt.

 

Die Auszählung erfolgt durch Frau Gehrmann und Herrn Meer vom Amt Föhr-Amrum.


Abstimmungsergebnis:           3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Damit ist der nachfolgende Beschluss über den Aufstellungsbeschluss und die Festlegung der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr.: 1 der Gemeinde Witsum abgelehnt.