Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu 1.) Kenntnisnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für eine nachträgliche Genehmigung der Teilfläche 1 einzuleiten.

 

Zu 2.) Die Stadt Wyk beabsichtigt, den Parkplatz am Heymannsweg langfristig, das heißt in den nächsten 10-20 Jahren, wie im Flächennutzungsplan der Stadt Wyk dargestellt zu erweitern.

 

Der Erwerb entsprechender Flächen ist vorgesehen. Hierzu sollen mittelfristig Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern geführt werden.

 

Der Gewerbebetrieb auf dem Grundstück Boldixumer Straße 8, dessen Inhaber bereits im Vorfeld signalisiert haben, dass keine ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten auf seinem Grundstück vorhanden seien, soll in diesem Zusammenhang bei der Suche nach Ersatzflächen durch die Stadt Wyk unterstützt werden.

Entsprechende Flächen könnten dem Betrieb beispielsweise im Bereich der ebenfalls im Flächennutzungsplan neu ausgewiesenen Erweiterung des Gewerbegebiets nördlich der L 214 angeboten werden. Diese könnten dann dem tatsächlichen Flächen- und Entwicklungsbedarf des Betriebs, welcher am bisherigen Standort nicht vollständig gedeckt werden kann, entsprechend zugeschnitten werden.

 

Sollte der freihändige Erwerb der für die Erweiterung des Parkplatzes erforderlichen Flächen nicht möglich sein, behält die Stadt Wyk sich vor, die gemäß Baugesetzbuch gegebenen städtebaulichen Sicherungsinstrumente (z.B. Vorkaufsrecht) im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens in Anspruch zu nehmen, um die Umsetzung des Parkplatzes als städtebauliches Entwicklungsziel in den nächsten 10-20 Jahren zu ermöglichen.


Die Ausschussvorsitzende berichtet anhand der Vorlage und übergibt das Wort an Herrn Schmidt. Dieser erläutert die Beschlussempfehlung. Die Punkte 1 und 2 werden zusammen abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:           11 Ja