Im neuen Schulgesetz ist die Angliederung aller Regelschulen an ein zuständiges Förderzentrum vorgesehen, um die integrativ beschulten Förderschüler sonderschulpädagogisch begleiten zu können und für andere Schüler präventive Maßnahmen mit den Regelschulen abstimmen zu können.

 

Der Fachausschuss stimmt der Einrichtung eines Förderzentrums an die Öömrang Skuul einstimmig zu.