Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen sowie die danach vorgelegten weiteren Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der geänderten und ergänzten Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Privatpersonen oder Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

2.      Der Entwurf für den Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, Töft (beiderseits), Marschweg und westlich der Schifferstraße sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.

3.      Die Entwürfe des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, nachdem der weitere städtebauliche Vertrag zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt Wyk auf Föhr geschlossen worden sein wird. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Stand des Planverfahrens

Für die Verwirklichung eines neuen Standortes für das Paritätische Haus Schöneberg sowie die Ermöglichung eines Projektes zum „Betreuten Wohnen“ für Menschen mit einem Betreuungsbedarf ist die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 48 für das Gebiet nördlich der Boldixumer Straße und östlich des Weges Töft beschlossen worden. Das Verfahren für den Bebauungsplan ist bislang so weit geführt, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, eine vorgezogene Behördenbeteiligung sowie eine Planungsanzeige bei der Landesplanungsbehörde erfolgt sind.

 

Nach der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 04.11.2008 sind weitere Eingaben von privaten Personen vorgetragen worden und Stellungnahmen von Behörden eingegangen. Die daraus sich ergebenden Gesichtspunkte führten zu weiteren Änderungen und Ergänzungen am Entwurf. Daher ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss in der Sitzung der Stadtvertretung am 06. 11. 2009 noch nicht gefasst worden, weil eine erneute Ausschussberatung für nötig erachtet wurde.

 

Danach ist die Stellungnahme der Landesplanungsbehörde eingegangen, die ein Überdenken der Planfestsetzungen erforderlich macht. Ferner sind von Seiten der Anwohner und der Anlieger des Weges Töft weitere Eingaben vorgetragen worden. Die bisherige Anlage zur Vorlage ist um diese Punkt ergänzt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen worden (siehe Anlage zur Vorlage).

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

Im Verlauf der oben beschriebenen Verfahrensschritte sind verschiedene Eingaben von Privatpersonen und Stellungnahmen von Behörden eingegangen, die in der Anlage dargestellt sind. Dabei sind alle bis zum heutigen Tage vorgebrachten Gesichtspunkte in die Abwägung einbezogen worden.

 

Die vorgetragenen Gesichtspunkte, ergänzt um die zuletzt vorgebrachten Eingaben und Stellungnahmen, sind geprüft worden. Die Verwaltung hat eine Stellungnahme erarbeitet, wonach einige Eingaben inhaltlich berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und einige Gesichtspunkte auch nicht berücksichtigt werden, wie in der Anlage dargestellt.

 

 

Zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Auswertung der Eingaben und Stellungnahmen hat zu inhaltlichen Änderungen an Planzeichnung, Text und Begründung geführt, die in einem geänderten Vorentwurf dargestellt sind. Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse aus der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 04.11.2008 sowie der zwischenzeitlich neu vorgetragenen Gesichtspunkte ist nach der unter  Punkt a) erfolgten Abwägung nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Auslegung erst dann eingeleitet werden wird, wenn der Vertrag über die weiteren städtebaulichen Vereinbarungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und der Stadt Wyk auf Föhr geschlossen worden sein wird.

 

 

Frau Dr. Ofterdinger-Daegel erklärt, dass im Bau- und Planungsausschuss weitere Eingaben ausführlich behandelt wurden.

 

In der Sitzung des Bauausschusses haben sich zwei Änderungen hinsichtlich der Fassadengestaltung ergeben. Die heutige Vorlage solle mit diesen Änderungen beschlossen werden (kursiv dargestellt):

 

  1. Fassadengestaltung
    Für die Fassaden der Hauptgebäude ist nur Verblendmauerwerk in rötlichem Ton sowie weiß oder pastellfarben geschlämmtes Mauerwerk und weißer oder pastellfarbener Putz zulässig. Für Gebäudeteile sind ausnahmsweise auch sandfarbene Farbtöne zulässig. ...
  2. Dachgestaltung
    ... Die Dachneigung der Pultdächer muss mindestens 8° betragen. ...

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig