Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund des §5 Abs.1 Nr.6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird die vorliegende Zusammenstellung nach §12 Abs.1 Eig VO und der Wirtschaftsplan des Städtischen Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2009 beschlossen.

 


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

 

Der Wirtschaftsplan des städtischen Hafenbetriebes Wyk für das Geschäftsjahr 2009 ist als Anlage beigefügt.

 

Erfolgsplan:

Im gesamten Erfolgsplan können die Ausgaben, sowie die Einnahmen auf einem ausgeglichen Stand gehalten werden. Hier haben sich in den letzten Jahren kaum Veränderungen ergeben. Durch den Abgang von einigen Muschelkuttern werden die Einnahmen im Fischereihafen rückläufig sein.

Bei der Kostenstelle 2500 Strand und Promenade sind die Aufwendungen im Zinsaufwand und in der Abschreibung durch den Neubau der Uferpromenade gestiegen.  

Der Erfolgsplan schließt im Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 457.426 € ab.

 

Vermögensplan:

Im Vermögensplan sind Mittel eingestellt für den Neubau des Sandwalles, hier ist eine Kostenaufteilung nach den Flächen zwischen der Stadt Wyk und dem Städt. Hafenbetrieb vorgesehen. Des weiteren stehen Mittel für den Ausbau der Fährbrücken im Hafen zur Verfügung, hier soll ein Seiteneinstieg an der Brücke drei den Personen das Ein- und Aussteigen erleichtern. Im Hafengebiet sollen außerdem neue Unterstände für die wartenden Kunden angelegt werden. Von der Stadt Wyk auf Föhr sollen weitere Anteile der WDR gekauft werden. Die Anschaffung von Strandkörben und der Ersatz eines Unimogs ist geplant, da das alte zu ersetzende Fahrzeug nach 28 Jahren nicht mehr zu reparieren ist. Für die Möblierung der Promenade, des Sandwalles, der Innenstadt und des Hafens soll im Geschäftsjahr zusätzlich Gelder zur Verfügung gestellt werden.  

 

Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.552.004 € erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig