Zu diesem TOP hat die GV eine Vorlage (s. Anlage) erhalten.

 

Für die Berücksichtigung der Reitwegeführung auf dem Kniepsand im Bereich der Gemeinde Nebel wird noch folgendes ausgeführt:

 

„Im Wegekonzept sind von Osten nach Westen aus der Ortslage der Gemeinde Nebel zwei Reitwege und von der Vogelkoje nach Westen ein Reitweg im Bestand und Maßnahmenplan dargestellt. Die Reitwege „Vogelkoje“ und der mittlere Reitweg (Verlängerung Noorderstrunwai) führen an den Weststrand und sind als Rundreitweg konzipiert; eine Verbindungslinie besteht in den Plänen jedoch nicht. Hier kann vor Ort – ohne den weiter südlich bestehenden intensiven Badebetrieb zu stören – ein Rundreitweg genutzt werden. Die beiden Wege führen auf einer Länge von ca. 250 m durch eine im Landschaftsplan dargestellte Schutzzone 1; der südliche Reitweg führt parallel zum Strunwai Richtung Westen.“

 

Die GV beschließt einstimmig:

 

Die im Wegekonzept dargelegten Reitwege „Vogelkoje“ und „Noorderstrunwai“ sind durch die Darstellung einer Verbindungslinie an der Wasserkante nach Süden als Rundweg zu ergänzen; bauliche Einrichtungen sind hiermit nicht verbunden; es wird lediglich die Wegeführung markiert.