Aufgrund des § 22 GO sind keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

1.

 

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan „Insel Amrum“ wird die 5. Änderung aufgestellt, die für die folgenden Gebiete Änderungen vorsieht:

 

 

Nebel :  Südlich und westlich der L 215 und westlich/östlich der Amtsverwaltung.

 

Das Sondergebiet Tankstelle, Wartungs- und Servicedienst wird in Wohnbaufläche geändert.

 

Änderung der Wohnbaufläche (Grundstück ehem. Bahnhofshotel) in Sondergebiet Beherbergungsbetrieb/Ferienwohnungen.

 

Änderung der Wohnbaufläche WC-Gebäude und Unterstand in Flächen für den Gemeinbedarf –WC/Unterstand.

 

Änderung der Fläche für den Gemeinbedarf (Grundstück ehem. Kino) in Wohnbaufläche.

 

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens  wird der Kreis Nordfriesland (Entwicklungsabteilung) beauftragt.

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit  mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung stattfinden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die GV Wittdün beschließt einstimmig die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“.