Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)    Die Gemeinde Nieblum beschließt, das Verfahren zur 1. Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) der Gemeinde Nieblum vom 26.6.1992 durchzuführen, um zukünftig den sachlichen Geltungsbereich auf Nadelbäume zu erweitern.

 

b)    Die 1. Änderung der Baumschutzsatzung umfasst folgende Neufassung des § 3 (1) der Baumschutzsatzung der Gemeinde Nieblum:

 

㤠3 Sachlicher Geltungsbereich

(1) Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgeben. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend.“

 

§3 (2) und §3 (3) der Baumschutzsatzung bleiben unverändert.

 

c)    Die Gemeinde Nieblum fasst den Entwurf- und Auslegungsbeschluss zu dieser 1. Änderung der Baumschutzsatzung der Gemeinde Nieblum.

 

d)    Das Amt Föhr-Amrum wird damit beauftragt, die gemäß Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verfahrensschritte (Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) zur Änderung der Baumschutzsatzung durchzuführen.


 

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nieblum vom 26.6.1992 (Baumschutzsatzung) schützt derzeit Laubbäume mit einem Stammumfang von 60 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden.

Anlässlich der Fällung eines ortsbildprägenden Nadelbaumes beabsichtigt die Gemeinde Nieblum nun, den sachlichen Geltungsbereich der Baumschutzsatzung so zu erweitern, dass zukünftig auch Nadelbäume in gleichem Maße wie Laubbäume geschützt sind.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig