Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegt der Gemeindevertretung vor. Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Borgsum

für das Haushaltsjahr 2009

 

 

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom 21. Januar 2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 493.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   466.200,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                               26.900,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                           0,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             483.700,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             435.300,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                 1.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               25.800,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    280 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              280 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     340 %

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

 

 

 

25938 Borgsum, den 21. Januar 2009.

 

 

                                                                                               Der Bürgermeister

 

                                                                       (LS)

                                                                                               ___________________

                                                                                               (Ingwersen)