Sitzung: 21.01.2009 Gemeindevertretung
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegt der Gemeindevertretung vor. Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Gemeinde Borgsum
für
das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde- vom 21. Januar 2009 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 493.100,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 466.200,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 26.900,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 0,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 483.700,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 435.300,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 1.000,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 25.800,--
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 %
2. Gewerbesteuer 340 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Borgsum, den
21. Januar 2009.
Der
Bürgermeister
(LS)
___________________
(Ingwersen)