Der GV liegt die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung im Entwurf vor (Anlage 3). Danach wird das Einvernehmen der Gemeinde durch den Bauausschuss erteilt. Trifft dieser keinen einstimmigen Beschluss, entscheidet die GV.

 

Die GV stimmt dem Entwurf einstimmig zu.