Frau Dr. Lindenberg trägt vor, dass auf offiziellen Dokumenten und im offiziellen Behördenschriftverkehr der Zusatz „auf Amrum“ zum Gemeindenamen nicht verwendet werden dürfe, weil er nicht zum offiziellen Gemeindenamen gehöre. Privat sei gegen solche Zusätze nichts einzuwenden.

 

Insbesondere das Standesamt würde den Zusatz „auf Amrum“ begrüßen, weil viele Hochzeitspaare den Namen der Insel gerne auf ihren Dokumenten wiederfinden möchten.

 

Die Gemeinde habe die Möglichkeit, ihren Namen in „Norddorf auf Amrum“ zu ändern. Dies wäre dann der offizielle Namen, der im offiziellen Schriftverkehr, auf Hinweisschildern, Stempeln u.ä. verwendet werden müsse. Notwendig sei eine Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Mitglieder der GV. Zudem müsse (in einer späteren Sitzung) die Hauptsatzung geändert und der neue Gemeindename im Amtsblatt veröffentlicht werden.

 

Die GV fasst mit 7 Ja- und 2 Nein-Stimmen folgenden Grundsatzbeschluss: „Der Gemeindename wird in „Norddorf auf Amrum“ geändert.“